T-mobile web'n'walk HandyFlat?

  • Hallo an alle ich habe einen vertag bei t-mobile und habe mir den zusatz web'n'walk HandyFlat gebucht.


    nun wollte ich mit meinem laptop ins netz. da meinte die liebe frau beim kundenservice das das nicht geht weil ich das handy nicht als modem verwenden darf, dadurch würde ich nicht über die flat surfen.


    Nun die frage an euch:


    ich habe ein vario 3 und bin der meinung das ich so nicht über eine modemverbindung ins netz gehe.


    und zuwar:


    ich verbinde mein mda ganz normal mit dem internet wie wenn ich nur über dieses surfen würde.
    dann geh ich im pda auf programme/internet-freigabe
    und verbinde mein handy über bloothot (Network Access Point) mit meinem laptop.
    über diese verbindung kann ich dann surfen.


    das ist doch dann keine modemfunktion oder?
    was meint ihr entstehen da zusatzkosten?


    freue mich auf schenlle antwort

  • hallo auch danke für die schelle antwort aber ich glaube der andere beitrag hat nicht das problem wie ich :-)


    also hier nochmal schnell in der kürze was ich für ein problem habe. das


    ich möchte gerne mit meinem laptop über das handy ins netz
    aber ich benutze nicht die modemfunktion weil das ja laut kundenservise sonst extra abgerechnet wird.


    also dachte ich mir das das auch anderst gehen muss und machte es so:


    1: das handy (mda vario3) mit dem internet verbinden
    2: under programme/internet-internetfreigabe (auf dem vario)
    3: den leptop über bloothot mit dem handy verbinden.


    das internet geht so auch. aber ich weiß nicht ob für mich da kosten entstehen oder nicht :-) da es ja noch am anfang des monates ist weiß ich nicht ob ich am ende eine überrschung in meiner handyrechnung bekomme.


    der kundenservis mein das das auch eine modem verbindung sei und nicht über die flat abgerechnet wird. aber das glaube ich nicht da eine modemverbindung ja vom pc aus geht. da klick ich ja im pc auf verbinden und nicht im pda oder?

  • an alle ich habe gerade nochmas den kundenservice angerufen und gerade war eine dran der sich glaub ich ganz genau ausgekannt hat und zwar sagte er mir.


    wenn ich mich mit dem handy ins internet verbinde und dann den port 80 benutze und mein laptop über die freigabe mit dem handy verbinde surfe ich über die flat :D


    das heißt ne flat fürn lepppppppppppiiii für 10€


    das ist echt genjal

  • Ja klar funktioniert das. Aber du musst dir darueber im Klaren sein, dass es explizit im Kleingedruckten verboten wurde und dass der Schuss ordentlich nach hinten losgehen kann. Und wenn er das tut, dann kann es richtig teuer werden. Wenn du Glueck hast und keiner kommt dahinter, hast du eine nette, guenstige (aber laaangsame...) Flat - aber ich wuerde es nicht auf die Spitze treiben. Die Erkennung der Netzwerkkarte ist IMHO in jedem Fall gleich, denn du gehst ja immer ueber das Handy als Netzwerkkarte online (und nicht ueber die Netzwerkkarte deines Notebooks). Die Browserkennung kann aber durchaus Aufschluss ueber das verwendete Endgeraet geben (und ich weiss nicht, inwieweit man die Browserkennung _wirklich_ veraendern kann; dass das prinzipiell geht, weiss ich).


    Ich fuer meinen Teil bin in der Hinsicht eher weniger risikofreudig. Ich nehme sowieso fast nie ein Notebook irgendwo mit hin, und wenn ich eins mitnehme, hab ich WLAN (eben in der Uni). Und fuers Surfen im Zug reicht das Handy allemale...


    eva

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  • hallo das ist interresant. aber ich hab das gleingedruckte nicht gefunden werde aber nochmal genau hinschauen.
    der berater im kundenservice hat mir das aber nicht gesagt das das strafbar wäre. aber ich werde mich da mal nochma genau erkundigen. wenn du was findest bei t-mobile.de dann kannst es ja posten.


    mfg

  • Hallo,


    Die handyflat so zu nutzen, wie du es oben beschreibst, ist DEFINITV in den Vertragsbedingungen untersagt. Kann man bei Tmobile auch überall nachlesen, wo es um die Option geht. Inwiefern Tmobile das überprüft und ggf. zusätzlich in Rechnung stellt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Kleingedrucktes:

    Zitat

    http://www.t-mobile.de- Kleingedrucktes:


    1) [...] Die Option gilt und unterstützt nur das Surfen im T-Mobile Deutschland Netz (Webseiten über http und https) mit einem geeigneten Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. [...]


    Quelle: http://www.t-mobile.de/webnwal…e/0,11045,15816-_,00.html


    Wie gesagt, ich wuerds nicht unbedingt drauf ankommen lassen. Wenn ich als Studentin auf einmal eine horrend hohe Rechnung bezahlen muesste, wuerde dies fuer mich einen aeusserst kritischen finanziellen Engpass bedeuten. Insofern lasse ich es lieber von vornherein. ;)


    eva

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  • T-Mobile kann da garkeine Kosten dafür Berechnen, weil diese müssten sie ja irgendwo angeben.
    Das einzigste was passieren kann, ist dass sie dir die Option kündigen.


    Was ich mir aber nicht vorstellen kann, solange du keinen Traffik im Gigabyte Bereich pro Monat hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von hanfyhannes
    T-Mobile kann da garkeine Kosten dafür Berechnen, weil diese müssten sie ja irgendwo angeben.


    Versteh grad nicht, wie du das meinst. Meinst du den unerlaubterweise mit angeklemmtem Computer verbrauchten Traffic? Oder den Tarif, der als Grundlage fuer die (potenzielle und im Moment fiktive) Rueckforderung angegeben wird? Falls du letzteres meinst, werden sie wohl das Teuerste nehmen, was sie in ihren Datentarifen finden koennen. Da lassen die sich wohl was einfallen, keine Bange. ;)


    Zitat


    Was ich mir aber nicht vorstellen kann, solange du keinen Traffik im Gigabyte Bereich pro Monat hast.


    Noe, ich mir auch nicht. Aber ich persoenlich moechte es lieber nicht ausprobieren. :)

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