T-mobile Sperrfrist nach Widerruf?

  • Hallo,


    ich hatte Ende Februar bei 7mobile einen Relax 50 Student bestellt, aber nach einigem Chaos bei der Abwicklung die Bestellung widerrufen.


    Als ich nun letzten Monat einen neuen Vertrag bei T-Mobile abschließen wollte, bekam ich eine Ablehnung.


    Gibt es nach einem Widerruf eine Sperrfrist bei T-Mobile? Wenn ja, wie lange dauert es, bis ich wieder einen Vertrag abschließen kann?

  • Du wirst je nach Problematik einen Eintrag in einer der bekannten Datenbanken haben. Kann 3-24 Monate dauern bis du wieder draußen bist.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Natürlich gibt es keine Sperrfrist. Denn nach BGH-Urteil sind bei wirksamen Widerruf die Vertragsparteien so zu stellen als wenn kein Vertragsschluss erfolgt wäre. Wenn du jetzt also einen Vertrag abgelehnt bekommst, darf das ja nicht an dem Nichtvertrag samt Anbahnung von damals liegen, denn dann wärst du ja schlechter gestellt als ohne damaligen Kontakt. Da du damals einen Vertrag bekommen hast, muss es diesmal einfach an geänderten Prioritäten liegen oder, dass du inzwischen umgezogen bist oder andere Einträge hast....
    ;)


    PS: Schade, hätte eigentlich dir nach dem Versuch des Abschlusses eines weiteren Vertrags bei einem anderen (wählerischen) Anbieter (Phonehouse, Eplus etc.) eine große Kreditaufnehme bei der Bank empfehlen sollen, damit du den Schaden (der durch die Ablehnung wegen Schufaeinträgen etc. entsteht) dann von dem bezahlen lassen kannst, der ungerechtfertigter Weise diesen Eintrag veranlasst hat. Irgendwie scheinen die Mobilfunkanbieter tätsächlich mit den Ein- und Austrägen aus bestimmten Datein es nicht so wichtig zu nehmen.....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • galahad13
    Wegen eines gesetzlich erlaubten Widerrufs? Und das nur weil 7mobile Mist gebaut hat :flop:


    Der neue Vertrag war übrigens wieder ein Relax 50 student ...

  • Soweit ich weis blockt T-Mobile bei euch manchmal bei Neukunden in den ersten drei Monaten zusätzliche Neuverträge, demnach müssten bei dir ab Ende Mai wieder alles in Ordnung sein.


    Wenn du nicht bis Ende Mai warten willst/möchtest würde ich es einfach mal in einen T-Punkt (am Besten einer mit integriertem T-Punkt Business) probieren, die haben evtl. mehr Möglichkeiten als normale Händler.

  • Könnte der Eintrag in die Datenbanken auch von 7mobile sein?


    Denen würde ich das eher zutrauen, da die T-mobile-Mitarbeiter bei den Schwierigkeiten mit dem Widerruf sehr nett und hilfreich waren.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Natürlich gibt es keine Sperrfrist. Denn nach BGH-Urteil sind bei wirksamen Widerruf die Vertragsparteien so zu stellen als wenn kein Vertragsschluss erfolgt wäre.

    Deshalb hast Du aber keinen Anspruch auf künftige Vertragsschlüsse. Auch für T-Mobile gilt die Privatautonomie, sodaß sie auch völlig grundlos Vertragsschlüsse verweigern können.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Ein bisschen OT, aber 7mobile mögt ihr hier nicht so dolle, oder? Ich hatte bis jetzt nur mal eine Frage an ihren Kundenservice geschickt. Die haben schnell und freundlich geantwortet, haben nicht das Bild völliger Verpeiltheit abgegeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Deshalb hast Du aber keinen Anspruch auf künftige Vertragsschlüsse. Auch für T-Mobile gilt die Privatautonomie, sodaß sie auch völlig grundlos Vertragsschlüsse verweigern können.


    Nein, wie ich ja schrieb hat sich vlt. die interne Prioritätsskala beim Anbieter geändert.
    Nun ist es natürlich so, dass jeder jeden einstellen kann oder eben nicht, allerdings muss der Arbeitgeber im Zweifel beweisen, dass er einen erfolglosen Aspiranten eben nicht wegen seines Geschlechts oder Religion oder Herkunft etc. diskriminiert hat.......

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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