also folgendes ich habe so im monat 07/08/09 im jahr 2007 drei postpaid abgeschlossen, da gabs startguthaben und das ganze umsonst.
habe das startguthaben verbraucht und dann die karten weggeschmissen.
so, jetzt auf einmal sehe ich auf meinem konto 3*1,79 abgebucht von simply.
im inet schlau gemacht, es ist eine "administrationsgebuehr".
dachte ich egal ich kuendige ..
und jetzt seht euch bitte den email-verlauf an (von unten nach oben):
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
danke für ihre Antwort.
In diesem Fall werde ich wohl kündigen müssen - wobei eigentlich Sie mir kündigen müssen, denn ich könnte schon drauf bestehen, keine "Administrationsgebühr" bezahlen zu müssen. Aber wer jetzt kündigt ist egal, deswegen kündige ich eben die drei Sim-Karten. Bitte bestätigen Sie mir nochmal sie Kündigung zum 31.05.08. Kartenpfand stand ja wirklich in der AGB, das stimmt. Aber die Administrationsgebühr (3-1,79) verlange ich nach wie vor zurück auf mein Konto, da ich dieser Gebühr nicht zustimmte und nicht zustimmen muss!
Schönen Feiertag noch,
x
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Sehr geehrter Herr x,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Widerspruchs bezüglich der erhobenen Administrationsgebühr.
Dem kann simply jedoch nicht entsprechen. Mit Abschluß Ihres Mobilfunkvertrages haben Sie einen günstigen Tarif ohne monatlichen Basispreis gewählt . Um Ihnen diesen Kostenvorteil weiterhin bieten zu können, setzen wir voraus, daß Sie Ihre Telefonkarte nutzen. Leider ist dies bei Ihnen derzeit nicht der Fall, daher erheben wir die Administrationsgebühr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß eine Mobilfunkkarte ohne jegliche Nutzung nur Kosten verursacht. Dies sollte nicht in unser beider Interesse sein.
Gerne bieten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, sobald Sie Ihre Karte wieder nutzen, die bisher angefallenen Administrationsgebühren (bis max. 3 Monate) als Gesprächsguthaben gutzuschreiben.
Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung der SIM-Karte eine Vereinbarung zusammenhängend mit der Kündigung ist, von der wir keinen Abstand nehmen können. Sollten Sie Ihren Anschluss nun bedauerlicherweise kündigen, bestehen wir auf die Rücksendung der SIM-Karte. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr simply Team
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für ihre Antwort.
Es wird durch die Einführung der "Administrationsgebühr" kein Entgelt angepasst, sondern hinzugefügt.
Weiterhin bestehe ich darauf, meine Karten unter den alten Bedingungen weiterzuführen.
Die Entgeltanpassung in der AGB bezieht sich nicht auf das hinzufügen einer nicht vollbrachten Leistung meinerseits. Ich wurde bei Vertragsabschluss nicht dazu verpflichtet, die Karte zu nutzen. Für die Nichtnutzung meinerseits darf also kein Geld berechnet werden.
Ich schlage folgendes vor:
1. Ich darf die Karten unter den alten Bedingungen (also ohne "Administrationsgebühr") weiterhin nutzen/behalten, oder 2. Ich kündige, jedoch ohne das Kartenpfand zu bezahlen.
Ich hoffe wir können uns so einigen, ohne Anwälte und viel Streit.
Mit freundlichen Grüssen,
x
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Sehr geehrter Herr x ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass simply sich gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten hat, Entgelte anzupassen. Vorliegend erfolgt die Anpassung in Form der Einführung eines zusätzlichen Entgeltes.
Die dazugehörenden AGB wurden von Ihnen bei der Bestellung der Simkarte akzeptiert.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Reklamation bedauerlicherweise nicht entsprechen können.
Freundliche Grüße
Ihr simply Team
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: x [mailto:x@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2008 17:45
An: 'kontakt@simplytel.de'
Betreff: AW: [x] Re: kuendigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für ihre Antwort.
Ich habe die Kündigung zurückgezogen, und das müssen Sie auch so hinnehmen. Dazu muss ich nicht Ihre genannten Voraussetzungen erfüllen. Ich möchte die Sim-Karten weiter führen und zwar unter den alten Bedingungen. Dort war nicht von einer Mindestzwangsnutzung die Rede.
Die von der ihnen erhobene sog. "Administrationsgebühr" ist für mich als Bestandskunde vor März 2008 nicht rechtsgültig. Bei dem o.g. Vorgehen handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung, die keine Rechtsgültigkeit besitzt. Eine Vertragsänderung wird demgemäß nur rechtsgültig, wenn Ihnen meine Zustimmung mitteile. Ein Stillschweigen kann nicht als Zustimmung gewertet werden. Ebenso sind dementsprechend lautende Absätze der AGB ungültig.
Ich teile ihnen hiermit mit, dass ich die nachträglich erhobene Gebühr nicht als Vertragsänderung akzeptiere und auf die Einhaltung meines gültigen Vertrages bestehe. Eventuelle weitere Lastschriften werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen, und auf die Überweisung der 3*1,79 Euro die bereits abgebucht wurden bestehe ich. Ansonsten werde ich eine Rückbuchung veranlassen.
Wenn Sie so viel dafür verlangen, dass Ich Ihnen den Einzug verbiete, werde ich es nicht machen. Ich widerrufe hiermit meine Kündigung Ihrer Lastschriftermächtigung.
Mit freundlichen Grüssen,
x
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre Email.
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Kunde bei simply zu bleiben. Gerne bestätigen wir Ihnen die Rücknahme Ihrer Kündigung unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Administrationsgebühr fällt an, wenn Sie an zwei aufeinander folgenden Monaten Ihre Mobilfunkkarte nicht nutzen.
Unter Nutzung verstehen wir:
Alle Verbindungen, Gespräche, Kurzmitteilungen, GPRS, MMS oder auch kostenlose Verbindungen, wie z.B. zu 0800-RN, ankommende Roaming-Verbindungen, Flat-Tarife oder Verbindungen, die mit einem Guthaben verrechnet werden, etc.
Damit liegt es bei Ihnen, ob diese Gebühr anfällt oder nicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Mobilfunkkarte ohne jegliche Nutzung nur Kosten verursacht. Dies sollte nicht in unser beider Interesse sein.
Aus diesen Gründen wird die Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro inkl. Mwst. für die Kontoführung berechnet. Ihrer Bitte um Erstattung können wir nicht nachkommen.
2. Selbstverständlich werden wir Ihrem Wunsch nachkommen und Sie vom Einzug ausnehmen.
Für die Zahlung Ihrer Rechnungen per Überweisung berechnen wir aufgrund des Mehraufwands in unserem Hause je Anschluß eine Gebühr von 3,03 ? monatlich, zzgl. einer Einrichtungspauschale von 10,26 ?.
Wir bitten Sie daher um eine erneute kurze Email, sofern Sie die Rücknahme Ihrer Kündigung weiterhin wünschen.
Die Weiterführung der Verträge unter Beibehaltung Ihrer Kunden- und Rufnummern werden wir dann in unserem System entsprechend vermerkt.
Falls Sie zusätzliche Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr simply Team
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: x [mailto:x@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 29. April 2008 17:32
An: 'kontakt@simplytel.de'
Betreff: AW: [x] Re: kuendigung
Hallo,
1. ich werde doch nicht kuendigen und ziehe somit meine kuendigung der 3 karten alle zurueck.
2. ich werde die jeweils 1,79 euro administrationsentgelt nicht weiter bezahlen bzw einziehen lassen, da dies beim vertragsabschluss nicht vereinbart wurde.
3. sie ueberweisen mir bitte die jeweils 1,79 euro (also gesamt 3*1,79 euro) auf mein konto zurueck.
4. ich entziehe ihnen die lastschriftermaechtigung. Rechnungen wuerde ich dann an sie ueberweisen.
Bitte bestätigen sie mir dies.
Sollten sie weiterhin jeweils 1,79 euro administrationsentgelt von mir verlangen werde ich diesen betrag bei meiner bank rueckbuchen lassen. Sollten die bereits abgebuchten 3*1,79 euro administrationsentgelt nicht zurueckueberwiesen werden, werde ich auch diese bei meiner bank rueckbuchen lassen. Bekomme ich auf diese mail keine antwort, werde ich dies per einschreiben schicken. Machen wir uns aber bitte keine unnoetige arbeit. Noch habe ich auch nicht vor, vor gericht o.ae zu ziehen
Schoenen tag noch,
x
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: kundenbetreuung@simplytel.de [mailto:kundenbetreuung@simplytel.de]
Gesendet: Montag, 28. April 2008 19:43
An: x@gmx.de
Betreff: [x] Re: kuendigung
Sehr geehrter Herr x,
die Kündigung Ihrer simply Verträge mit den Rufnummern 15xxxx1xxx, 15xxxxx3 und 151xxxxxx7x5 haben wir erhalten. Ihre Entscheidung, das Vertragsverhältnis zu lösen, bedauern wir sehr.
Wir bestätigen Ihnen Ihre Kündigung wunschgemäß zum nächstmöglichen Termin. Ihre Verträge enden somit zum 31.05.2008.
Sie können Ihre Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen, wenn Sie Ihren Vertrag fristgerecht gekündigt haben und wenn der Portierungsantrag bis spätestens 31 Tage nach Deaktivierung der Rufnummer gestellt wurde. Die Anfrage zur Portierung kann nur der neue Mobilfunkanbieter elektronisch bei simply stellen. Bitte wenden Sie sich zunächst an einen Fachhändler, bei dem Sie den neuen Vertrag abschließen möchten. Er leitet Ihren Wunsch auf Rufnummernportierung an den entsprechenden Mobilfunkanbieter weiter. Hierzu müssen Sie lediglich die fristgerechte Kündigungsbestätigung vorlegen. Die Kosten der Portierung belaufen sich auf 30,72 Euro, die wir Ihnen zum Ende des Vertrages bzw. nach Ablauf des Vertrages in Rechnung stellen werden.
Bitte denken Sie daran, Ihre SIM-Karten nach der Deaktivierung rechtzeitig innerhalb von drei Wochen an unsere folgende Anschrift zurückzusenden.
simply Communication GmbH
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
Wir werden Ihnen die mit den Endabrechnungen erhobenen Beträge für die SIM-Karten umgehend gutschreiben. Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karten keine Erstattung der Gebühren seitens simply erfolgen kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.
Freundliche Grüße
Ihr simply Team
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: x [mailto:x@gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. April 2008 18:05
An: 'kontakt@simplytel.de'
Betreff: kuendigung
Hallo simply,
ich moechte alles kuendigen.
Das waeren folgende rufnummern:
0151 xxx2xxx7
0151 5xx2xx7x
0151 x1xxx7xx
Eine bestaetigung waer sehr nett, per email reicht natuerlich.
Die karten nutze ich alle nicht mehr.
Beste gruesse,
x
ich hab natuerlich angst 3x das kartenpfand zu bezahlen, da ich ja die karten nicht mehr habe. die texte die ich an simply geschrieben hab habe ich teilweise von hier:
http://www.teltarif.de/forum/a-simply/318-1.html
http://www.test.de/themen/comp…sgebuehr/1659289/1659289/
nur seht ihr ja, die antworten leider nicht so wie ich es haben will
hab schon angst auf deren neuen antwort die vlt noch heute oder sonst freitag kommen wird (morgen ist feiertag).
was wuerdet ihr machen? habe kein anwalt, keine rechtsschutzversicherung und gar nichts. was passiert denn, wenn ich einfach immer wieder das geld von meiner bank rueckbuchen lasse? flattert dann ein schreiben von simplys anwaelten in mein haus? was ist wenn ich darauf nicht reagier? was passiert dann? komm ich dann vor gericht? muss ich dann doch zahlen? werden die durchkommen? oder habe ich doch recht? oder wird so ein verfahren eh eingestellt wegen geringfuegigkeit? werde ich vlt sogar vorbestraft? waer nicht gut, da ich eben erst meine ausbildung im oeffentlichen dienst angefangen hab.
bitte auch keine moralpredigten ala "ja du wolltest ja eh nur das startguthaben abstauben und dann simply nie wieder nutzen" .. ich bin mir ja dessen bewusst und es tut mir jetzt leid, aber daovn bekomm ich auch nich weniger aerger