ZitatOriginal geschrieben von J0rd4N
.. ich nehme andere karten und schwaerze die einfach lol mal sehen obs klappt. wenn nich, hab ichs aber wenigstens versucht.
Spar es dir, die bekommst du wieder zurück geschickt.
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ZitatOriginal geschrieben von J0rd4N
.. ich nehme andere karten und schwaerze die einfach lol mal sehen obs klappt. wenn nich, hab ichs aber wenigstens versucht.
Spar es dir, die bekommst du wieder zurück geschickt.
ZitatOriginal geschrieben von J0rd4N
sehr gut qwqw, habe per mail nachgefragt und werde berichten wenn antwort kommt!
Du hast die AGB akzeptiert, auch wenn du sie nicht gelesen hast.
Finde das ganze getue lächerlich, schuld ist simply weil du zu faul zum lesen bist! :flop:
sehr gute idee andipizza, hab eben nochmal ne email versandt. die vorherige wurde nicht beantwortet, normalerweise geht die beantwortung echt schnell (sogar feiertags und wochenende!)
ich haette wirklich spass und lust, die sache ganz hart durchzuziehen.
sie koennen mir echt keinen groesseren schaden als null nachweisen!
aber so ein anwalt hmmmm kenn mich da gar nich aus.
ladybiene, eigentlich kann man heutzutage davon ausgehen, das in den agb nichts boeses steht bei solchen sachen. wenn ich ne zugfahrkarte kauf, vertrau ich auch einfach auf gut glueck, das zB auf der zugfahrkarte kein kartenpfand drauf ist
ZitatOriginal geschrieben von J0rd4N
ladybiene, eigentlich kann man heutzutage davon ausgehen, das in den agb nichts boeses steht bei solchen sachen. wenn ich ne zugfahrkarte kauf, vertrau ich auch einfach auf gut glueck, das zB auf der zugfahrkarte kein kartenpfand drauf ist
Also eigentlich wollte ich hier nicht posten, aber jetzt muss ich dich doch fragen in welcher Welt Du lebst? Wenn du tatsächlich davon ausgehst dass in den AGBs nichts böses steht glaubst Du dann auch noch an den Weihnachtsmann? Und wenn dein Vergleich mit der Zugfahrkarte ein Pferd wäre, man würde es sofort erschießen weil es höllisch hinkt.
Ich versteh das ganze hin und her nicht, Du hast Mist gebaut, jetzt benimm dich wie ein Kerl, steh dazu und fertig.
MP
bis (hftl einschliesslich) jetzt kam ich damit immer gut zurecht.
soooo sehr hinkt das pferd nun auch wieder nicht, zumal das wort "kartenpfand" auch noch so schoen passt
und bitte jetzt nicht schreiben "ja hoffentlich musst du es zahlen und hoffentlich wird dir das eine lehre sein blabla". es war mir schon eine lehre, in zukunft werde ich auf sowas achten. okay es war auch schon ein bisschen leichtsinnig, aber wenn jede kleine dummheit bestraft werden wuerde, waeren wir doch alle schon weg vom fenster.
ZitatOriginal geschrieben von Meuchelpuffe
Also eigentlich wollte ich hier nicht posten, aber jetzt muss ich dich doch fragen in welcher Welt Du lebst? Wenn du tatsächlich davon ausgehst dass in den AGBs nichts böses steht glaubst Du dann auch noch an den Weihnachtsmann? ...
Naja, es gibt diverse Gerichtsurteile zur Nichtigkeit überraschender Klauseln.
Erfolgversprechender, aber mit erheblichem Aufwand könnte man versuchen, wie schon weiter oben genannt, über die Höhe des Schadensersatzes den Hebel ansetzen.
Mal abgesehen davon dass ich glaube dass nichtmal die Herstellung einer SIM 30 Euro kostet dürfte der Schaden den Simply durch Entsorgen der Karte durch den Kunden erleidet erheblich geringer sein, das Problem ist nur das nachzuweisen.
Ich glaube nicht dass Simply ernsthaft behaupten wird zurückgegebene SIMs wieder an neue Kunden auszugeben, und es steht auch nichts in den AGB dass die Karte noch funktionsfähig sein muss.
Zitatund es steht auch nichts in den AGB dass die Karte noch funktionsfähig sein muss.
leider doch
"Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von simply. Hierfür erhebt simply ein
SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIMKarte
innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an simply zurückzusenden. Verstößt der
Kunde hiergegen, behält simply das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
(z. Zt. 19%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls simply keinen höheren, oder
der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde
dies zu vertreten hat."
Jetzt, wo du die AGB auswendig kennst, kannste dir ja wieder neue Karten von denen holen
ach hauptsache den spass bei der sache nich vergessen <gg>
Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die SIM Karte, welche ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentum der simply GmbH ist, wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt.
Sofern die Rücksendung der SIM-Karte nicht innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende erfolgt, können wir einer Gutschrift des berechneten Betrages bedauerlicherweise nicht entsprechen.
Freundliche Grüße
Ihr simply Team
------------------------
toll keine gescheite antwort wie laeuft denn sowas mit nem anwalt?
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