Dieser Patrick Sowieso, der bei DaRappa arbeitet, ist IMMER unverschämt und frech zu den Kunden, die anrufen.
Man kann echt von Glück reden, wenn man Herrn Natt direkt erreicht.
TV-Schocker: JVC 32 A90 BU mit Vodafone Verträgen
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Zitat
Original geschrieben von mc_greenhorn
DaRappaDanke für den tollen Support mit meinem defekten JVC LCD.
Wenn man so ein Angebot macht, sollte man auch in der Lage sein, seinen Kunden zu helfen...
...Zitat: "Bitte klären Sie das über JVC"...Naja vielleicht habe auch ich in 14 Tagen einen funktionierenden JVC LCD wenn er repariert wurde...
Ich sage nochmals Danke..
:flop:
Tja dann musst du wohl in Zukunft vor Ort in den Laden gehen und mehr Geld sofort auf den Tisch legen oder eine teure Finanzierung machen.
Wenn die Händler solche Angebote machen ist das ganze knapp kalkuliert und sollte auch ausverkauft werden, sprich es werden nur in den seltensten Fällen Geräte für den Austausch auf Lager sein. Deshalb musst du die Garantie/Gewährleistungsabwicklung dann über den Hersteller machen.
Mit Sicherheit nicht der bequemste Weg für den Kunden aber das sollte einem bei diesen Preisen vorher bewusst sein.
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@mc-Greenhorn:
Unabhängig davon:
Galubst du allen Ernstes, es geht schneller, wenn du dich (zu Recht) an DaRappa wendest ? Er macht auch nichts anderes, als den TV einzuschicken und reparieren zu lassen.....
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Ich bin eig. von einem Austausch des Gerätes ausgegangen. Sollte innerhalb der ersten 14 Tage durchaus möglich sein. Wäre was anderes wenn ich ein defektes Gerät bestellt hätte...
Was Darappa mit dem defekten Gerät angestellt hätte, ist mir persönlich ziemlich....
Ich habe den Eindruck hier im Forum reden alle alles schön. Vorallem wenns um Darappa geht.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
greenhorn:Wenn du meinst. Du hast kein Anrecht auf Austausch. Entweder Stornierung des Vertrages (Widerrufsrecht) oder Reparatur.
Interessant, kannst du mir erklären warum in § 439 I BGB etwas Gegenteiliges steht?Ich zitiere:
Zitat
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. -
Zitat
Original geschrieben von boozie
Interessant, kannst du mir erklären warum in § 439 I BGB etwas Gegenteiliges steht?Ich zitiere:
Und dieser Wahl kann der Verkäufer nach §439 III BGB widersprechen "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. [...]"
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Nur ist bei einem Massenprodukt, welches am Markt noch verfügbar ist, Unverhältnismäßigkeit regelmäßig nicht gegeben.
Voraussetzung der Unverhältnismäßigkeit wäre, dass der Wert des neu zu liefernden Gerätes geringer sein müsste als die Kosten der Ersatzbeschaffung.
ZitatDanach kommt Unverhältnismäßigkeit einer Ersatzlieferung in Betracht, wenn der Wert der nachgelieferten Sache unter den Kosten der Nachlieferung liegt
(Münchener Kommentar zum BGB § 439 Rn. 21)
Sprich wenn es den Fernseher nurnoch in Asien gäbe und er ihn kostenintensiv importieren müsste, dann wäre eine Ersatzlieferung unverhältnismäßig.
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Der Händler kann die kostengünstige Lösung wählen, steht aber auch dick in den Kommentaren...:-)
Und das scheint im Falle von Darappa dann die Reparatur (Versand) zu sein.
Und wenn du willst, werde ich dir gerne gg. eine Unkostenerstattung aus dem Juris die enstprechenden Kommentare raussuchen..:-)
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