Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto

  • Re: Re: Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto


    mal kurz OT:

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Evtl. könnte dir noch die Verfolgungsverjährung nach OwiG zu Gute kommen; die Frist beträgt drei Monate ab Tattag, bis dahin muss der BGB erlassen (nicht zugestellt!) worden sein bzw. die Verjährung durch Handlungen der Behörde (z.B. Versand des AHB an den wirklichen Fahrer, Adressermittlung) unterbrochen worden sein.


    Bin vor Monaten mal mit nem Leihwagen geblitzt worden, der von meinem Arbeitgeber angemietet wurde (ich war nicht als Fahrer eingetragen).
    Ab welchem Zeitpunkt kann ich sicher sein, dass ich keine Strafe mehr fürchten muss (habe bis jetzt noch nix gehört).

  • Sicher sein kannst du dir ohne Akteneinsicht (=RA) gar nicht.


    Wie oben bereits erwähnt, kommt es u.a. auf behördeninterne Vorgänge an, die die Verjährung hemmen. z.B. die Anordnung des BGB, diese wird nur in der Akte vermerkt. Der BGB braucht dem Betroffenen dabei nicht einmal zuzugehen.


    Als Faustregel würde ich sagen, nach 3 1/2 Monaten ohne Brief an den Fahrer ab Tattag kann man sich, wenn man ordentlich gemeldet war (EMA), zurücklehnen. Man sollte wenn nichts kommt von sich aus auch nichts unternehmen (schlafende Hunde...)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • @ TE



    eigentlich sollte das kein Geld kosten.. aber ich habe es auch schon erlebt das hier oben bei uns in der Provinz nach telefonischer Anforderung des Fotos ein Brief mit Einstellung der Angelegenheit / Verfahren (wie dem auch sei) kam... Es musste nichts bezahlt werden. Da hatte sich meine Schwester gefreut. ;)



    Grüße

  • Bei der hiesigen Bußgeldstelle habe ich das Foto letztens (vor ca. 4 Wochen) noch während des Telefonates mit dem Sachbearbeiter zugeschickt bekommen.


    EDIT: Per eMail

  • = per Email?
    Oder meinst du er hats sofort in den Briefumschlag gepackt?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Bei meinem letzten Foto hat auch ein Anruf gereicht, und ich hatte es drei Tage später im Briefkasten, ohne etwas zahlen zu müssen.


    Zum Thema geblitzt im Mietwagen der über die Firma läuft:
    Ist mir auch schon passiert. Die meisten Vermieter haben aber extra dafür ein Feld im Buchungssystem, wo man seine Adressdaten hinterlegen lassen kann. Das macht nicht so einen schlechten Eindruck, wenn man zum Chef zitiert wird, weil der einen Bußgeldbescheid vorliegen hat, weil es direkt an dich geht, und gar nicht über die Firma. Die bekommt gar nichts davon mit.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Ich krall mir mal diesen Thread und sattle mal mein Anliegen oben drauf.



    Tathergang:


    Meine Freundin ist Halterin des PKWs, war aber nur Beifahrerin am besagtem Tag. Blitz ... 35 zu viel in ner 80er-Zone auf der Autobahn. (=75 EUR, 3 Punkte)


    Der Fahrer ist auf dem Foto nicht zu erkennen. Nicht mal mit gutem Willen. Mal abgesehen davon dass das Foto unscharf ist .... über das Gesicht des Fahrers ist ein "schwarzer Balken", der kommt vom Schatten der A-Säule des PKW. Selbst wenn das Foto schwarf wäre ... man könnte nichts erkennen.


    Der Anhörungsbogen kam nach 5 Wochen ... Schreiben aufgesetzt ... blabla, sorry, das Foto ist unbrauchbar, ... blabla ... bitte schicken sie ein aussagekräftiges Bild.


    6 Wochen später: Ich bekomm Post vom Landkreis, ein Anhörungsbogen.


    Grundsätzlich ja wohl ne Frechheit. Die schreiben jemand "fremdes" an, ohne die Angelegenheit mit der Halterin des PKW zu klären? Wir sind keine eingetragene Lebensgemeinschaft, wir haben nur "zufällig" die gleiche Adresse. Ich könnt genau so gut ihr Vermieter sein.


    Also ... Foto: nachwievor der selbe Schmu. Unbrauchbar!


    Ich wurde nun aufgefordert Angaben zur Person zu machen, OK werd ich tun. Den Rest des Bogens kann man aber getrost unbeantwortet lassen, oder? Also auch die Fragen "Sind sie der Fahrzeugführer?" und "Geben Sie den Verstoß zu?".


    Ich werd da nur nen Schreiben beilegen mit dem Inhalt "(...) anbei der Bogen (...) mit diesem Foto kann ich Sie nicht bei der Aufklärung unterstützen, der Fahrer ist nicht erkennbar. MfG ...".


    Reicht das wohl so?


    Meine Freundin hatte damals auch nen besseres Foto angefordert ... da kam aber nix. Vermutlich wollen die jetzt es so einfach mal versuchen irgendwie an Kohle zu kommen, wa?


    Was meint ihr wie es da weitergehen könnte?


    CYa


    Marco

    "Alles, das wert ist getan zu werden, ist auch wert für Geld getan zu werden" (Erwerbsregel)


    "Wer nicht meiner Meinung ist, ist sowieso selbst schuld und nicht so toll wie ich" ;-D

  • und was bringt dir das ganze?


    willst du, daß deine freundin künftig ein fahrtenbuch führen muss und jede fahrt haargenau protokollieren muss? dann mach weiter so und tu auf ahnungslos.


    keinen opa der gefahren sein könnte?


    oder steh deinen mann und akzeptier die strafe...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    willst du, daß deine freundin künftig ein fahrtenbuch führen muss und jede fahrt haargenau protokollieren muss? dann mach weiter so und tu auf ahnungslos.


    Das glaubst du doch selbst nicht?


    Im Übrigen empfehle ich ja alles zu haargenau und höflichst zu beantworten, aber halt so, dass nix rauskommen kann.


    IMHO ist der Fall klar.


    Unscharfes Foto (es sollte dann aber wirklich unscharf bzw nichts zu erkennen sein) ==> Person ist unbekannt


    Basta

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    IMHO ist der Fall klar.


    Stimmt, sogar Glasklar: Er hat die Tat begangen, und sollte dafür auch gerade stehen und die entsprechende wohl verdiente Strafe auch akzeptieren.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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