Wo ist der Unterschied zwischen eine Verwarngeld und einem Bußgeld?
Anfechten möchte ich es keinesfalls, das steht in keiner Relation zu den Kosten und dem Aufwand. Es sind "nur" 35€, die ich zahlen muss (16km/h zu schnell).
Ich hätte das Foto gern, weil es das erste mal war (und hoffentlich auch das letzte mal), dass ich geblitzt wurde.
Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto
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Verwarngeld ist max. 35€, grds. geringerer Verstoß, i.d.R. keine Punkte
Bußgeld ab 40€, schwerer Verstoß, kein vereinfachtes Verfahren, i.d.R. Punkte in FBDa es bei dir 35€ sind, bist du im Verwarngeldverfahren, es sei denn, du hast das geforderte Verwarngeld nicht rechtzeitig bezahlt, dann Übergang ins Bußgeldverfahren. Dann würden die aber noch Gebühren und Auslagen verlangen, es wären also mehr als 35€.
Du solltest also keinen Bußgeld-, sondern einen Verwarngeldbescheid erhalten haben.
Ruf doch einfach an und frag nach dem Foto, sollte nichts kosten. Auf Fragen zur Tatbegehung musst du nicht eingehen. Mit Zahlung des Verwarngelds gibst du die Tat aber eh zu... Manche Behörden sollen es sogar via email zuschicken, wenn digital und du dich authorisieren kannst (z.B. Aktenzeichen/Vorgangsnummer).
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Ich dachte immer, dass das alles Bußgelder wären (heißt doch auch Bußgeldkatalog) ...
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Das find ich total berechtigt. Ich hab mein erstes Foto auch noch! Sowas sollte man auf jeden Fall aufheben!
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Zitat
Original geschrieben von Chefkoch85
Ich dachte immer, dass das alles Bußgelder wären (heißt doch auch Bußgeldkatalog) ...Bußgeldkatalog ist quasi nur die Strafzumessung, das Verfahren ist im OwiG geregelt:
Bußgeldverfahren: http://www.gesetze-im-internet…JNR004810968BJNG000091309
Verwarngeldverfahren:
http://www.gesetze-im-internet…JNR004810968BJNG000141309 -
Zitat
Original geschrieben von KrückenKlaus
Das find ich total berechtigt. Ich hab mein erstes Foto auch noch! Sowas sollte man auf jeden Fall aufheben!Um es an die Wand zu pinnen?
Ich würde einfach gar kein großes Brumborium darüber machen... zahlen und gut ist. Scheiss auf das Foto. Ist nur Verwarnungsgeld, keine Punkte und auch sonst keine weiteren Folgen. Bezahlen und Sache ist gegessen.
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Brimborium bitte!
SCNR
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Wobei es ja bei Videoaufnahmen so ist, dass der "Verursacher" seine Videoaufnahme nur vor Ort angucken kann. Ist man z.B. in München unterwegs und wird gefilmt, wohnt aber in Hamburg, müsste man um das Video sehen zu dürfen nach München fahren oder sich einen Anwalt nehmen (denn der bekommt Akteneinsicht). So wurde es mir jedenfalls vor ein paar Monaten erklärt.
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Bei Videoaufnahmen (sowohl durch Hinterherfahren mittels ProViDa als als auch bei Laserung mittel Leica V2) findet die Anhörung zur Tat unmittelbar nach dem Verstoß statt, da dort rausgewunken und angehalten wird. Auch die Fahrerfeststellung erfolgt sofort, der Fahrer muss sich ausweisen und/oder Angaben zur Person machen.
Das Video nochmals zu sehen macht also nur dann Sinn, wenn die Messung angezweifelt wird.
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Ich hab gerade mit dem Landratsamt telefoniert. Man schickt mir ein Schreiben wo ich das Foto dann bestellen kann, das kostet dann 12€.
Ist das normal?
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