Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto

  • Hallo,
    ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt und hab nun den Bußgeldbescheid bekommen. Natürlich hätte ich gerne nen Abzug vom Bild. Kann ich das trotzdem anfordern obwohl am Ende des Schriebs steht: "Hinweis: Das Beweisfoto kann - swoet zulässig- mit dem Foto im Pass-/Personalausweisregister (auch vor einer Anhörung) verglichen werden."?
    Soll das heißen, dass die das selbst vergleichen und mir auf keinen Fall das Foto zu schicken?

  • Nein, das Foto kannst Du immer anfordern und wird Dir auch geschickt.


    Bist Du denn schon im Punkebereich oder ist es noch eine Owi?

  • nene, ist nur ne OWI..
    Also soll ich da einfach mal anrufen? Was sag ich da am besten? Das ich nicht weiß wer fuhr und ich deswegen ein Foto haben möcht?

  • Ich mache solche Dinge immer schriftlich. Und eine Begründung brauchst du denen nicht zu nennen, es ist dein gutes Recht, daß Foto zu sehen / haben zu wollen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Du kannst auch gar nichts tun, abwarten.
    Irgendwann stehen die grünen Männchen vor der Tür mit dem
    Foto in der Hand und fragen, weshalb nicht bezahlt wurde.


    GP

  • Kostet es denn Geld, wenn man das Foto nachträglich anfordert?

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Du kannst auch gar nichts tun, abwarten.
    Irgendwann stehen die grünen Männchen vor der Tür mit dem
    Foto in der Hand und fragen, weshalb nicht bezahlt wurde.


    GP


    Klar, gar nicht zahlen ist immer die beste Möglichkeit den Staat noch mehr Geld abzudrücken ;)

  • klar müssen die dir das foto zuschicken, hast du doch auch teuer bezahlt :D
    wenn die nach einer begründung fragen kannst du ja mal fragen ob die zu einem fotografen gehen und dann ohne foto da stehen wollen ;)


    mal ernst ... das foto wird dir ohne begründung deiner seite kostenlos zugestellt.
    als ich geblitzt wurde haben die das foto direkt mitgeschickt. ich denke es kommt einfach auf den bezirk an in dem mal geblitzt wurde.


    kann ich eigentlich auch das video anfordern, wenn ich gemessen und verdonnert wurde? :D:D:D



    mpbrei :)

  • Re: Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto


    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Hallo,
    ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt und hab nun den Bußgeldbescheid bekommen. Natürlich hätte ich gerne nen Abzug vom Bild. Kann ich das trotzdem anfordern obwohl am Ende des Schriebs steht: "Hinweis: Das Beweisfoto kann - swoet zulässig- mit dem Foto im Pass-/Personalausweisregister (auch vor einer Anhörung) verglichen werden."?
    Soll das heißen, dass die das selbst vergleichen und mir auf keinen Fall das Foto zu schicken?


    Du hast direkt den BGB ohne vorherigen Anhörungsbogen bekommen? Du hast vorher keine Aufforderung bekommen, ein Verwarngeld zu zahlen?


    Dann handelt es sich scheinbar nicht um ein Verwarngeld-, sondern um ein Bußgeldverfahren, was eigentlich mit Punkten in FB verbunden ist.


    Was ist denn dein Ziel, du weißt doch dass DU geblitzt worden bist und es ist nach deinen Angaben nicht im Punktebereich?


    Die ganzen Tricksereien mit Ersatzfahrer/Albertomethode lohnen sich erst im Punktebereich. Ich sehe den Sinn nicht, das Foto anzufordern. Außerdem müsstest du im Bußgeldverfahren gegen den BGB binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erheben, um die Rechtskraft des BGB zu vermeiden. Könnte knapp werden mit dem Foto.


    Evtl. könnte dir noch die Verfolgungsverjährung nach OwiG zu Gute kommen; die Frist beträgt drei Monate ab Tattag, bis dahin muss der BGB erlassen (nicht zugestellt!) worden sein bzw. die Verjährung durch Handlungen der Behörde (z.B. Versand des AHB an den wirklichen Fahrer, Adressermittlung) unterbrochen worden sein.


    Angemerkt soll auch sein, dass die Grün-Weissen nicht schlafen. Mit Einführung der Digitalfotografie sind die Abzüge i.d.R. hervorragender Qualität im Vergleich zu früher. Der Abdruck, den der Betroffene erhält ist dagegen oft von deutlich schlechterer Qualität, so dass manche die sich dort nicht zu erkennen meinten vor Gericht mit dem Original ihr blaues Wunder erlebt haben :D


    BTW: Ein Owi ist es immer, auch im Punktebereich. Nur dass das vereinfachte Verfahren des Verwarngelds wird dann von Anfang an durch das Bußgeldverfahren ersetzt wird.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielleicht möchte er ja auch einfach nur das Foto haben und aufheben. Ich hab auch alle meine Blitzerfotos noch :)

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

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