Re: Re: Geblitzt - Bußgeldbescheid ohne Foto
mal kurz OT:
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Evtl. könnte dir noch die Verfolgungsverjährung nach OwiG zu Gute kommen; die Frist beträgt drei Monate ab Tattag, bis dahin muss der BGB erlassen (nicht zugestellt!) worden sein bzw. die Verjährung durch Handlungen der Behörde (z.B. Versand des AHB an den wirklichen Fahrer, Adressermittlung) unterbrochen worden sein.
Bin vor Monaten mal mit nem Leihwagen geblitzt worden, der von meinem Arbeitgeber angemietet wurde (ich war nicht als Fahrer eingetragen).
Ab welchem Zeitpunkt kann ich sicher sein, dass ich keine Strafe mehr fürchten muss (habe bis jetzt noch nix gehört).