Hi,
kurze Erläuterung:
Meiner Schwester wurde Freitags die KK Karte (samt restlichen Portemonnai) aus dem Auto einer Freundin gestohlen.
Da die Aufbruchspuren an dem alten Golf nicht sichtbar waren, hat sie den Diebstahl erst am folgenden Tag bemerkt und dann auch direkt Polizei und KK Unternehmen gemeldet.
Seltsamerweise (da definitiv nirgendwo die Geheimnummer vermerkt!), wurde 4x mit der KK am Geldautomaten jeweils 500,-- Euro abgebucht.
Die Frage, die sich jetzt stellt und von der Bank netterweise nicht beantwortet werden kann, ist die der Haftung.
Ich weiß, dass man bei einer KK bis zum Zeitpunkt der Sperrung mit 50,-- haftet, danach haftet das KK- Unternehmen.
Aber wie sieht das hier aus?
Die Suche hier hat leider nichts ergeben und bei DER Höhe des Schadens ist das z.Zt. nicht ganz irrelevant für uns
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
cm