ZitatOriginal geschrieben von lorant43
Ich habe von Anfang an klargestellt dass es ein Privatverkauf ist.
Und von Anfang an war es auch klar, dass es sowas nicht gibt. Kennst Du etwa nicht die einschlägigen Urteile der deutschen Gerichte hierzu? Vor allem das Wörtchen "NEU" hat deinem Angebot jede Chance genommen, als privates Angebot durch zu gehen. Nämlich in Verbindung zu der Stückzahl (mehr als ein Gerät) wird dein Angebot automatisch zu einem gewerblichen Angebot, egal was du dazu schreibst. Die seutschen Gerichte sehen Gewerblichkeit schon immer dann als gegeben wenn neue Artikel mit Gewinnerzeilungsabsicht einkauft und verkauft. Oder bist du ein solcher Idealist dass du die Geräte billiger abgibst als du sie einkaufst? Und woher stammt der Einkauf? Wenn er aus deinem gewerblichen Bereich stammt ist auch der Verkauf gewerblich da sie immer noch neu sind und dem entsprechend nicht privat genutzt wurden, ergo keine Privatentnahme stattgefunden haben kann.