Hallo,
könnt Ihr mir sagen, ob ich bei Abschluss eines 24-Monatsvertrages direkt in einem Telekom Shop auch ein 2 wöchiges Widerrufsrecht habe?
Irgendwie finde ich in den Vertragsunterlagen nichts darüber
Danke und Gruß
Dirk
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Hallo,
könnt Ihr mir sagen, ob ich bei Abschluss eines 24-Monatsvertrages direkt in einem Telekom Shop auch ein 2 wöchiges Widerrufsrecht habe?
Irgendwie finde ich in den Vertragsunterlagen nichts darüber
Danke und Gruß
Dirk
Warum solltest du das haben? Du hast ja schliesslich im Laden abgeschlossen. Die Antwort lautet also: Nein.
Du wirst es nicht finden da es da kein Widerrufsrecht gibt ! Das gibt es nur, wenn es über Telefon bzw. zugschickt wird !!
MBurgi
Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen.
Also, Verträgen, die übers Internet, am Telefon oder an der Haustür gemacht wurden
Und auch nur solange die die Nutzung nicht begonnen hat.
Bei Handyvertrag ist es also dann vorbei sobald du dich mit der SIM einbuchst.
Bei Premiere wenn Smartkarte einschiebs und Freischalten läßt.
u.s.w.
ZitatOriginal geschrieben von Danielbaerchen
Und auch nur solange die die Nutzung nicht begonnen hat.
Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt diverse Urteile, in denen bestätigt wurde, dass die Nutzung alleine das Widerrufsrecht nicht ausschließt. Du musst halt die Gesprächsgebühren und anteilig deine GG bezahlen.
Dennoch: in dem hier geschilderten Fall gibt es natürlich kein Widerrufsrecht.
Schreib doch nicht so einen Unfug, wenn Du offensichtlich keine Ahnung hast.
Derartige Urteile gibt es nicht, da der Wortlaut des Gesetzes eindeutig und dazu insoweit bindend ist.
§ 312d III BGB lautet:
Zitat(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
- bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
- bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Im übrigen haben wir in Deutschland im Gegensatz zum angelsächsischen Raum kein Präzedenzfallprinzip, sodaß zumindest von erstinstanzlichen Urteilen keinerlei Bindung für andere Gerichte ausgeht.
Und was sollen wir mit dem Aktenzeichen eines unveröffentlichten amtsgerichtlichen Urteils, das angeblich dem Gesetzeswortlaut und -zweck widerlaufen soll, anfangen?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht von Handys, die man in einem Handy-Shop im Internet bestellt hat (in diesem Fall ist es 7 Mobile)?
Hab dort am 4. Januar ein Handy bestellt (nur das Gerät, ohne Mobilfunkvertrag). Am 6. Januar wurde es geliefert.
Nun möchte ich aber noch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ab Lieferung habe ich ja 14 Tage dafür Zeit.
Den Handykarton habe ich bereits geöffnet und das Handy auch ein wenig ausprobiert (Schutzfolie auf dem Display ist aber noch vorhanden und alles ist natürlich noch in einem 1A-Zustand).
Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, obwohl ich den Handykarton bereits geöffnet habe und das Handy benutzt habe?
Wenn ja, reicht es aus, per E-Mail zu widerrufen und anschließend das gerät an 7 Mobile wieder zurückzuschicken?
Bekommt man bei Widerruf dann sein gesamtes Geld zurück? (Gerätepreis lag bei ca. 170 Euro + 10 Euro Verand).
Dankeschön!
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