Re: Anzeige oder nicht?
ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
"Unabhängig davon, ob ich zu schnell war oder nicht... Sie haben das nicht zu entscheiden. Das ist einzig und allein Aufgabe der Polizei"
Das Privileg der Polizei ist es nur Verwarnungen kostenpflichtige Verwarnungen auszusprechen, ne Ordnungswiedrigkeitenanzeige kann in Deutschland jedermann stellen.
Allerdings darf in Deutschland die Geschwindigkeit nicht geschätzt werden, er hätte mindestens ein Fahrzeug mit Tacho benötigt um deine Geschwindigkeit festzustellen.
Dann gelten folgende Abzüge:
Fahrzeug mit Tacho: 20%, mindestens 20 km/h
Fahrzeug mit geeichtem Tacho: 10%, mindestens 10 km/h
Providafahrzeug: 5%, mindestens 5 km/h
Radar, Lichtschranke, Einseitensensor, Laser: 3%, mindestens 3 km/h
Rundung immer aufgerundet auf ganze km/h
Aber egal ob man jemanden anzeigen will oder nicht, beleidigend darf man nicht werden.
Das Wort "Scheisskerl" stellt auf jeden Fall den Tatbestand einer Beleidigung dar. Wenn du allerdings keine weiteren Zeugen hast steht Ausage gegen Ausage, so das eine Einstellung des Verfahrens äussert wahrscheinlich wäre. Aber wenn du es als Genugtuung machen willst kannst du es ja machen, kostet nichts, und zumindest wird er dann als Beschuldigter vernommen, das vielleicht auch schon ne Wirkung hat.