ZitatOriginal geschrieben von H&S
da hier ein solcher Zugang kommerziell genutzt werden soll, dazu zähle ich auch eine ggf. kostenfreie Überlassung des Zuganges, sollte man besondere Vorsicht walten lassen.
So ist das, da trifft einen die volle Härte des Gesetzes! Wer hier leichtfertig (grob fahrlässig) handelt, der hängt schnell mit drin.
Ob dein Vater die Leistung den Nutzern berechnet, kann kaum relevant sein für Dritte wie Rechteinhaber und Staatsanwaltschaft.
Dein Vater ist der Anschlussinhaber und somit Störer. Er ist besonders gut greifbar. Natürlich versuchen Rechteinhaberabmahnanwälte (krankes Wort = kranke Leute) erst einmal gegen den erst besten greifbaren Störer vorzugehen und das dürfte dein Vater sein.
Auch die Staatsanwaltschaft wird erst einmal Ermittlungsverfahren gegen den Anschlussinhaber aufnehmen. Wenn dein Vater erst einmal unter Kinderporno Verdacht steht, dann ist für die meisten Menschen (=Gäste des Hotels) die Unschuldsvermutung außer Kraft und er gilt als schuldig.
Hier geht es doch nicht um eine private Spielerei (DSL Anschluss in der Wohngemeinschaft), sondern um ein geschäftliches Angebot mit unüberschaubaren und unbekannten Nutzern, da sollte man schon sehr vorsichtig sein.
Tja das ist vergleichbar mit Vorkasse bei eBay. Einige denken wirklich, dass sie einen neuen Ferrari für 15.000 Euro bekommen und überweisen 15.000 Euro im voraus.