GEZ bezahlen als Student?

  • Falls Du Dich allerdings bei der GEZ schon angemeldet hast, wirds schwer werden mit ner Befreiung. Studenten werden nur noch in den seltensten Fällen befreit. Ich bekam zum Beispiel eine Absage mit folgender Begründung: "...Die Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Befreiungordnung (welcher sich auf zu geringes Einkommen, bei mir etwa 300 DM im Jahr, durch entspr. Einkommensnachweise belegt, bezog...) nicht erfüllt werden. Es ist nicht nachgewiesen, dass das Einkommen die im vorliegenden Fall geltende Einkommensgrenze unterschreitet...". Das heißt, ich konnte ja nicht beweisen, daß ich keine weiteren Nebenjobs hatte.
    Da Du ja nun wirklich ein regelmäßiges Gehalt bekommst und das als BA-Student wohl nicht so gering ausfallen wird, wirds wohl erst Recht nichts werden.


    Deshalb auch mein Vorschlag, meld Dich erstmal nicht an. Wenn die unangemeldet erscheinen, kannst Du denen den Zutritt zur Wohnung verwehren und wenn sie sich anmelden, kannste das Gerät für den Termin noch immer irgendwie verlieren...

    Gruß
    Peter


    Nicht weinen, daß vergangen -
    Lachen, daß gewesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bash-T
    Dann kriegt er aber Streß, denn sein Vermieter muß angeben, an wen er seine Wohnung vermietet hat.

    Soweit ich das sehe, bekommt der Vermieter ne Kopie vom Personalausweis wenn er denn drauf besteht, der Rest liegt in der Eigenverantwortung des Mieters. Natürlich ist man in unserem "Rest Überwachungsstaat" dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz zu melden - wer weiß, es könnten ja dort konspirative Sitzungen abgehalten werden (yeah, right :rolleyes: ) - aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen: es geht sehr gut auch ohne ;)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Ich hab einfach ein Radio angemeldet. Die 10 Mark im Monat verkrafte ich. Hab seit dem (1,5 Jahre) nichts mehr von denen gehört.

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Soweit ich das sehe, bekommt der Vermieter ne Kopie vom Personalausweis wenn er denn drauf besteht, der Rest liegt in der Eigenverantwortung des Mieters. Natürlich ist man in unserem "Rest Überwachungsstaat" dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz zu melden - wer weiß, es könnten ja dort konspirative Sitzungen abgehalten werden (yeah, right :rolleyes: ) - aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen: es geht sehr gut auch ohne ;)


    In meiner letzten Wohnung wohne ich jetzt seit Mitte November ohne Anmeldung eines Zweitwohnsitzes. Hab seitdem Ruhe vor Post von der GEZ und der Verfassungschutz hat auch noch nicht mitbekommen, wie oft bei mir konspirative Sitzungen stattfinden :D


    Ich kann Dir nur raten, Dich gar nicht bei der GEZ zu melden und die Briefe zu ignorieren. Für den Fall, dass wirklich einmal einer bei Dir anklingelt, kannst Du ja ein Anmeldeformular bereithalten und sagen, dass Du seit letzter Woche einen Fernseher hast und ihn gerade anmelden wolltest. Da Du ihn aber nicht hereinzulassen brauchst, ist die Gefahr so oder so recht gering, dass er dass mitkriegt, außer Du hörst sehr laut Radio oder TV.


    Ab 2004 wird das sowieso geändert, dann wird die Gebühr für jeden Haushalt pauschal erhoben. Mal abgesehen von der Höhe der Gebühren, wobei die meisten Leute gar nicht in der Lage sind, alle subventionierten Sender zu empfangen (bestimmte Radiosender, digitale Fernsehsender wie ZDF-vision, arte auch schon vor 18h) bzw. gar nichts über die Existenz bestimmter Fernsehkanäle wissen (bei digital), finde ich diese pauschale Gebührenerhebung wesentlich fairer. Das hat nicht so viel von Abzockermentalität. Derzeit ist es ja richtig schlimm. Hat man eine Zweitwohnung und eine Erstwohnung, so muss man in beiden Wohnungen ein Gerät anmelden, auch wenn man nachweisen kann, dass man in beiden Wohnungen der einzige Bewohner ist. Ein Tragegriff am Fernseher hebt diese Schikane dann aber wieder auf, da mobiles Gerät. Etc., etc. Derzeit muss sich die GEZ doch zu Tode verwalten. Da finde ich es schon besser, wenn, ähnlich wie bei der Kirchensteuer, pauschal eine Gebühr erhoben wird. Dann werden auch keine unnötigen Verwaltungskosten mehr anfallen. Und so lange bis diese Praxis endlich eingeführt ist werde ich mich auch garantiert nicht anmelden.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von WolfgangS


    Selbstverständlich gibt es eine Grundlage, die Gebührenordnung.
    Du wirst dich nicht drücken können, insbesondere da Du verdienst.
    Und auch wenn Du zu Hause wohnst musst Du zajlen wenn Du ein eigenes Einkommen hast


    Schön. Eine Gebührenordnung. Jetzt nenn' mich doch aber bitte die gesetzliche Grundlage, diese Gebühren erheben zu dürfen, bzw. Die Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die ich begehe, wenn ich mich bei der GEZ nicht anmelde bzw. auf Schreiben nicht reagiere.


    Wenn Du schon dabei bist, kannst du mir vielleicht die rechtliche Grundlage für die Auskunftsfreudigkeit der Einwohnermeldeämter gegenüber der GEZ nennen??


    In die Wohnung lassen muss man die GEZ(ecken) sowieso nicht. Die Strafandrohungen in ihren Schreiben sind ja wohl auch lächerlich.


    Aber das ist ein unendliches Thema.


    Der Stefan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Thatsme
    [...]
    Deshalb auch mein Vorschlag, meld Dich erstmal nicht an. Wenn die unangemeldet erscheinen, kannst Du denen den Zutritt zur Wohnung verwehren und wenn sie sich anmelden, kannste das Gerät für den Termin noch immer irgendwie verlieren...


    Zitat

    Original geschrieben von karsten

    Er hat aber ein Einkommen. Er ist doch auf einer BA.
    Bevor ich das machen würde, würde ich mich an seiner Stelle überhaupt nicht bei der GEZ anmelden.


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen

    [...]
    Ich kann Dir nur raten, Dich gar nicht bei der GEZ zu melden und die Briefe zu ignorieren. Für den Fall, dass wirklich einmal einer bei Dir anklingelt, kannst Du ja ein Anmeldeformular bereithalten und sagen, dass Du seit letzter Woche einen Fernseher hast und ihn gerade anmelden wolltest. Da Du ihn aber nicht hereinzulassen brauchst, ist die Gefahr so oder so recht gering, dass er dass mitkriegt, außer Du hörst sehr laut Radio oder TV.
    [...]


    Hallo zusammen,
    ich will ja nicht den Moralapostel spielen. Für mich sieht das so aus, als ob Judas aufgefordert wird, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Falls er ein Gerät zum Empfang bereithält, ist er verpflichtet sich anzumelden. Wenn Judas sich genau über das Procedere informiert, dann liest er auf seinem ersten "Anhörungsbogen" ganz unten: "Die Angaben sind freiwillig , wenn Sie kein Gerät zum Empfang bereithalten." (oder so ähnlich)
    Also, ich finde wir sollten Judas das überlassen, wie er sich verhält. Beruft er sich nämlich auf die Freiwilligkeit, Angaben zu machen (weil er der Meinung ist, er hält kein Gerät zum Empfang bereit), dann muss ihm erst mal jemand nachweisen, dass er ein Gerät zum Empfang bereithält und damit nicht mehr die Freiwilligkeit sondern eine Verpflichtung zum Anmelden besteht. Und das ist sehr selten möglich, zumal er, wie schon geschrieben, den GEZ-Schnüfflern den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern kann. Und wenn er sich weiterinformiert, dann weiss er auch, dass er nicht an den "bescheuerten" Umfragen zum Fernsehkonsumverhalten an der Haustür oder am Telefon teilnehmen sollte und dass bei einem "Hausbesuch" (den teils unverschämten GEZ-Schnüfflerkollegen kann man übrigens Hausverbot erteilen) nicht unbedingt ein Gerät auf mithörbarer Lautstärke gestellt ist.


    So long

  • Zitat

    Original geschrieben von STEFAN


    Schön. Eine Gebührenordnung. Jetzt nenn' mich doch aber bitte die gesetzliche Grundlage, diese Gebühren erheben zu dürfen, bzw. Die Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die ich begehe, wenn ich mich bei der GEZ nicht anmelde bzw. auf Schreiben nicht reagiere.
    [...]
    Der Stefan...


    Da wäre z.B. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, insbesondere §9.


    Zitat

    Original geschrieben von STEFAN


    Wenn Du schon dabei bist, kannst du mir vielleicht die rechtliche Grundlage für die Auskunftsfreudigkeit der Einwohnermeldeämter gegenüber der GEZ nennen??



    Das war 1999 oder 2000? Wie es heute genau aussieht, da müsste mal genauer nachgeforscht werden:




    Grüsse

  • @ CV89: :top:


    Gruß Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Alles Halsabschneider, Betrüger, Rechtsverdreher. (GEZ und EwMA)


    Lasst mir doch wenigstens meine Illusion. :rolleyes: Habe ich bisher eben in einem Irrglauben gelebt.


    Aber egal: MICH BEKOMMEN DIE LEBENDIG NICHT!!


    Der Stefan...


  • Hallo Stefan!
    Da brauchts keine Illusion und keinen Irrglauben. Wenn du weisst wie, dann klappts auch mit der GEZ. Der altbekannte GEZ-Gegner-Spruch "Rechtlich haben die keine Handhabe gegen mich" hiflt aber nur, wenn man sich genau auskennt. Da muss dann nur ein pflichtbewusster dämlicher Nachbar auftauchen und dich "melden", dann hilft dir dann dein Wissen oder Halbwissen auch nicht weiter, weil dann ham se dich nämlich. Das fällt dann alles unter "tatsächliche Anhaltspunkte" und dann musst du zahlen. In vielen Fällen sogar erhebliche Berträge, aus Nacherhebungen z.B.


    in diesem Sinne: irgendwann KRIEGEN SIE DICH!!:D


    gruss

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