Zweimal MWSt bezahlt: Österreich und Norwegen - wer weiß was?

  • Hi,


    unglücklicherweise habe ich aus Deutschland per Internet mir bei einer österreichischen Firma etwas bestellt, was diese an meinen norwegischen Wohnsitz geschickt hat. Ich dachte - toll, die Versandkosten sind die selben, wieso nicht?


    In Norwegen ist das Päckchen nun angekommen, aber leider langt der norwegische Staat nochmal zu, addiert die norwegische MWSt plus eine Bearbeitungspauschale.
    Das Produkt ist somit erheblich teurer als ursprünglich gedacht.
    Okay, es war mein Fehler zu vergessen dass Norwegen ja nicht EU und nur Europäische Freihandelszone ist.


    Welche Möglichkeiten habe ich, diese doppelte Besteuerung (MWSt Österreich plus Norwegen), die meiner Meinung nach nicht sein dürfte, rückgängig zu machen?
    Kann ich hier vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen und das Ding einfach zurück schicken, und hoffen dass deshalb keine norwegische Steuer fällig wird?
    Den Kauf habe ich ja noch in Deutschland getätigt (auf der französischen website von ebay, da der Verkäufer aus Österreich auch dort verkauft - hihihi).


    So, hoffe ich habe euch nicht zu sehr verwirrt und jemand kann mir etwas dazu sagen.


    Gruß aus Oslo
    >>> tkjever :)

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  • ?!?!?! Ziemlich komische Situation.


    Ich kenn das so:


    -Lieferung in ein Drittland (Norwegen, Schweiz, usw..) grundsätzlich keine Mwst
    -Lieferung in ein EU-Land: Keine Mwst, wenn Ust-ID von beiden vorhanden ist.
    -Lieferung innerhalb Deutschlands: Mwst-pflichtig


    Also müsste der Ösi die Ware ohne Mwst liefern... und Du müsstest nur den norwegischen Steuersatz abdrücken.

  • Aber gilt das für Unternehmen oder auch für Privatleute?

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  • -Lieferung in ein Drittland (Norwegen, Schweiz, usw..) grundsätzlich keine Mwst
    naja, da wäre ich mir nicht so sicher. Siehe Import aus den USA und VAT
    viell. Erstattung gegen Vorlage der öst. Ausfuhrbestätigung, ist aber von den Ösis abhängig. Der Freihandel bezieht sich erstmal nur auf Zölle. Steuer wäre in ner Art Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Gab es ja auch im 2. Weltkrieg zwischen USA und D...


    -Lieferung in ein EU-Land: Keine Mwst, wenn Ust-ID von beiden vorhanden ist.
    doch, es gilt die USt des Versandortes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ist ein Privatkauf, daher auch keine ID beim Käufer- für Kfz gibts Sonderregelungen


    -Lieferung innerhalb Deutschlands: Mwst-pflichtig
    klar :D


    -Also müsste der Ösi die Ware ohne Mwst liefern... und Du müsstest nur den norwegischen Steuersatz abdrücken.


    Das könnte der Ösi machen - da er dann aber trotzdem im Fall der Nichtanerkennung des Abzuges Steuerschuldner wäre, wäre er schön doof. Denn er müßte die Steuer dann von Dir zurückholen....


    Schick doch mal ne email an die öst. Botschaft/Handelskammer in Norwegen

  • Wenn Du bei einem Ösi über das franz. Ebay etwas gekauft hast, werden den die deutschen Regeln des Widerrufs beim Fernabsatz mal gar nicht jucken, müssen sie auch nicht.


    Ansonsten:
    Für den Ösi war das ein steuerfreier Export, es hätte also gar keine öster. MwSt. auf der Rechnung sein dürfen.


    Das solltest Du mit dem Anbieter mal klären...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ansonsten:
    Für den Ösi war das ein steuerfreier Export, es hätte also gar keine öster. MwSt. auf der Rechnung sein dürfen.


    Das solltest Du mit dem Anbieter mal klären...


    Hier die Rechtsnorm. Die "Nettoberechnung" ist wie geschrieben ein Wahlrecht des Verkäufers und setzt die Ausfuhrbescheinigung voraus. Wird die Sendung später doch in die EG umgeleitet hat er sich angeschissen. So dumm wird kein Verkäufer sein.


    http://www.steuerberater.at/gesetze/ustg/7/


    Der TE muß also den Ösi um eine Rechnungskorrektur und Überweisung der USt. bitten.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Hier die Rechtsnorm. Die "Nettoberechnung" ist wie geschrieben ein Wahlrecht des Verkäufers und setzt die Ausfuhrbescheinigung voraus. Wird die Sendung später doch in die EG umgeleitet hat er sich angeschissen. So dumm wird kein Verkäufer sein.


    http://www.steuerberater.at/gesetze/ustg/7/


    Der TE muß also den Ösi um eine Rechnungskorrektur und Überweisung der USt. bitten.


    Genau so schaut es aus. Wenn der TE dem Österreicher die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Einführen (damit sind Zoll und Einfuhr-USt. in Norwegen gemeint) muss der Verkäufer eine neue Rechnung erstellen ohne USt., also nur der Nettobetrag. Die Differenz, also die österreichische USt., wird dir dann vom Verkäufer erstattet. In Deutschland muss zur erfolgreichen Rechnungskorrektur allerdings auch die original Rechnung wieder dem Verkäufer vorgelegt werden.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!


  • Bei einer Lieferung in ein Drittland, stellt der VERKÄUFER die VAT NICHT in Rechnung. Das der Käufer beim Import die heimische VAT bezahlen muss, ist klar. Hab mich glaub ich ein wenig mißverständlich ausgedrückt :)


    Bei Lieferung in EU-Land aus einem EU-Land ist keine VAT fällig.... zumindest im gewerblichen Bereich. Wie es im Privatbereich aussieht... dass mag ich nicht zu beurteilen.


    In diesem Fall hätte schlicht und ergreifend der Ösi die Ware mit dem Nettopreis ohne Value Added Tax verschicken müssen. Die Frage ist nun, um was für einen Betrag es sich hier handelt... wenn es nur um ein paar Kröten handelt, würde ich deswegen keinen Aufstand proben....

  • hi,


    hab mich mit dem verkäufer geeinigt, dass er mit die österreichische MWSt zurück zahlt. Dass die Steuer-Basis zu groß war, übersehe ich in diesem Fall mal ;)
    Somit kommt wenigstens ein Teil wieder rein...


    >>> tkjever

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  • der VK hätte vorn vornherein netto fakturieren müssen und zwar auf die norwegische Adresse. Der Frachtführer wäre nicht berechtigt die Sendung wieder in die EU um zuleiten, da eine EU-Ausfuhranmeldung der Lieferung beigefügt werden muss. Der Ausfuhrbeleg wird dem VK nach erfolgter Ausfuhr wieder zugestellt um den entsprechenden Nachweis für das Finanzamt zu haben. Da es keine weltweiten einheitlichen Zollnummern gibt, wird nicht zwischen Privatpersonen und gewerblichen Kunden unterschieden, es zählt ausschliesslich die Verbringung außerhalb der EU.

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