Meine Idee zur Selbstständigkeit

  • Re: Re: Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Was denn genau ist dabei denn bitte verboten? :confused:
    Eine Arbeitsnehmerüberlassung braucht man erst bei vermietung von Angestellten. Sich selber kann man ohne genehmigungen vermieten.


    Er sprach von "Zeitarbeitfirma gründen". Und das unterliegt dem AÜG. Wenn er NUR sich sebst "vermieten" will, dann ist das keine Arbeitnehmerüberlassung sondern eine ganz normale Selbstständige Tätigkeit (evtl. Freiberuflich, wobei ich das als Industriemechaniker eher weniger glaube - das geht vor keinem FA als Freiberuflich durch...).


    Somit ein ganz normales Gewerbe. Nur wenn man das unter den Deckmantel des AÜG stellen möchte gehts halt ned.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Achso... genau das habe ich ja auch geschrieben :D


    Habe gedacht du meinst man benötigt die AÜG auch bei einem einzelunternehmen. :)

  • Die Idee ist schlichtweg nicht umsetzbar. Die Energie sollte man lieber darin setzen in ein festangestelltes Arbeitsverhältnis zu gelangen als sich mit unrealistischen Träumereien aufzuhalten.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Re: Re: Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Falls der Threadersteller aber eh langfristig im Unternehmen bleiben möchte sollte er seinen Arbeitgeber einfach zu einer unbefristeten Anstellung überreden.


    "einfach" überreden? Du warst aber schonmal in der Arbeitswelt aktiv oder? Da ist es mit "überreden" nicht getan. Da musst Du tunlichst überzeugen, dem Arbeitgeber handfeste Gründe dafür liefern, warum er Dich dauerhaft fest anstellen sollte und nicht versuchen, ihn zu überreden.


    Was die Eingangsfrage angeht: kurz und knappe Antwort: nichts, absolut nichts. Gründe sind hier schon hinlänglich genannt worden.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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