Re: Re: Re: Meine Idee zur Selbstständigkeit
ZitatOriginal geschrieben von Gastroli
Was denn genau ist dabei denn bitte verboten? :confused:
Eine Arbeitsnehmerüberlassung braucht man erst bei vermietung von Angestellten. Sich selber kann man ohne genehmigungen vermieten.
Er sprach von "Zeitarbeitfirma gründen". Und das unterliegt dem AÜG. Wenn er NUR sich sebst "vermieten" will, dann ist das keine Arbeitnehmerüberlassung sondern eine ganz normale Selbstständige Tätigkeit (evtl. Freiberuflich, wobei ich das als Industriemechaniker eher weniger glaube - das geht vor keinem FA als Freiberuflich durch...).
Somit ein ganz normales Gewerbe. Nur wenn man das unter den Deckmantel des AÜG stellen möchte gehts halt ned.
Charlie