Nein. Während der 14 Tage kann der Kunde das Gerät auf jeden Fall zurückgeben. Das gilt natürlich auch - sogar erst recht - wenn es ein Defektfall ist (DOA -> dead on arrival).
Ich meine, es wäre ja auch lächerlich und geradezu eine Farce, wenn ein Kunden ein Gerät zwar problemlos zurücksenden kann, weil es ihm nicht gefällt, hingegen schon eine Nachbesserung in Kauf nehmen muss, wenn es von Anfang an defekt war oder gleich nach der ersten Benutzung kaputt ging.
Das 14tägige Rückgaberecht hat schlicht und ergreifend Vorrang vor den Bestimmungen des BGB bezgl. der Gewährleistung.