2 Fragen: § 312b BGB und Bilder von Handys

  • Hallo!


    Ich habe da 2 Sachen:


    [list=1]
    [*]Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden?


    Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.


    Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden, sondern nur noch normale Gewährleistungsrechte ausüben.


    Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?


    [*]Außerdem suche ich eine Datenbank oder Gallerie, wo ich alle Handys als Bilder sehen kann. Möglichst gute Qualität. Gibts es sowas?
    [/list=1]


    Grüße
    Stephan

  • Re: 2 Fragen: § 312b BGB und Bilder von Handys


    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden? Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.


    Das kannst Du zwar machen, bringt aber nichts. Denn der Kunde darf das Gerät ja durchaus benutzen und, falls er unzufrieden damit ist oder es gar defekt ist, es gemäß der genannten Gesetzeslage zurücksenden.

    Zitat


    Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden


    Doch, das können sie trotzdem. Was sollte einem denn sonst das Rückgaberecht bringen, wenn man den Artikel nicht mal auspacken, geschweige denn testen darf?

    Zitat


    Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?


    Wie gesagt nicht nur zur Sichtprüfung, er darf das Gerät sogar einschalten und testen.


    Wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf: Es ist IMHO relativ schockierend, wie uninformiert Du als Händler bist und was für kundenunfreundliche (und natürlich auch gesetzwidrige) Ideen Du da hast... :rolleyes:


    Zwar ist das Verhalten einiger Kunden umgekehrt ebenfalls ziemlich untragbar, aber einen 100%igen Schutz dagegen gibt es nicht. Du kannst natürlich zum einen sagen, daß Du Kunden, die einmal von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, nicht mehr belieferst. Zum zweiten kannst Du - und dies dann durchaus in Übereinstimmung mit geltendem Recht - eine eventuelle Verschlechterung der Sache dem Kunden gegenüber in Rechnung stellen. Wenn also z.B. Kratzer auf dem Cover sind, dann muß er natürlich ein neues bezahlen. Wobei allerdings IMHO Du in der Beweispflicht bist, daß die Kratzer vor dem Versand nicht da waren.


    Am Ende des Tages ist es dann aber halt trotzdem so, daß wenn man mit den u.U. auftretenden Problemen, die diese Rechtslage für Verkäufer mit sich bringt, nicht leben kann, dann sollte man es besser sein lassen, oder wie der Japaner sagt: If you can't stand the heat - stay out of the kitchen. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich wüßte nicht, was daran arrogant ist. Ich habe Dir durchaus sachlich geantwortet. Daß dann die per edit nachgeschobene Anmerkung möglicherweise etwas gnatzig klingt, liegt einfach daran, daß es IMHO eine absolute Unverschämtheit ist, daß ein Händler auch nur auf so eine Idee kommen kann. Du tätest als Händler gut daran, wenn Du Dich proaktiv über die geltenden Gesetze informieren und entsprechend handeln würdest. Offenbar hast Du das nicht getan, ansonsten hätte sich Deine Frage erübrigt.


    Fazit: Du bist Händler, hast (zumindest in diesem Kontext) keine Ahnung vom BGB, verkaufst aber trotzdem munter Zeugs, und wirfst MIR Arroganz vor?? Wer mit einem solchen Maß an Arroganz und vor allem Ignoranz ein Geschäft betreibt, der sollte sich wohl besser an die eigene Nase fassen.


    Keine Ahnung, ob Du auch hier auf TT werbenderweise tätig bist. Falls ja, ist es wohl wieder an der Zeit für ein :flop:


    edit: Warum hast Du Dein Posting jetzt gelöscht?

    Zitat


    Danke für Deine überaus arroganten Worte...
    Warum mußt Du immer gleich so rumstänkern? Eine sachliche Antwort hätte schon gereicht.
    Antworte demnächst am besten gar nicht erst auf meine Postings...


    Es kann doch jeder wissen, daß Du meine Ansicht für arrogant hälst und daß ich Dir beim nächsten Mal am besten gar nicht mehr antworten soll. Dummerweise kann ich halt immernoch selbst entscheiden, wem ich wann antworte... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hast Du schlecht gefrühstückst ja?
    Kannst Du nicht einfach sachlich bleiben?
    Was soll das Gemotze und die Schlechtmacherei? Habe ich Dir irgendwas getan?


    Ich erkundige mich doch extra hier, wie weit § 312 b BGB geht...
    VORHER!


    Wenn es so ist wie Du sagst, ist es doch gut.
    Aber vielleicht gibt es ja verschiedene Auslegungen zu Fernabsatzverträgen?


    Ich bin noch nicht als Händler aufgetreten, sondern bin gerade in der gröbsten Planung.



    Mein Posting habe ich gelöscht, weil persönliche Sachen eigentlich nicht ins öffentliche Forum gehören, sondern in PMs, die ich Dir ja auch geschickt habe. Du hast es vorgezogen, lieber öffentlich zu antworten. Nun gut...

  • Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Hast Du schlecht gefrühstückst ja?


    Nein, tatsächlich will ich gerade damit beginnen. Spätaufsteher... :D

    Zitat


    Kannst Du nicht einfach sachlich bleiben?
    Was soll das Gemotze und die Schlechtmacherei? Habe ich Dir irgendwas getan?


    Ich kann eigentlich nicht erkennen, daß ich unsachlich geworden wäre. Meine Antwort an Dich ist sicher nicht unsachlicher oder schlechter als Deine merkwürdige Idee.

    Zitat


    Aber vielleicht gibt es ja verschiedene Auslegungen zu Fernabsatzverträgen?


    Unwahrscheinlich, aber es werden ja vielleicht noch mehr Leute antworten, dann gibts vielleicht doch noch verschiedene Meinungen... :D

    Zitat


    Ich bin noch nicht als Händler aufgetreten, sondern bin gerade in der gröbsten Planung.


    Okay, das war nicht zu erkennen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wenn hier einer rummotzt, dann bist das ja wohl du Stephan I. BigBlue007 hat dir alle deine Fragen beantwortet und bloß weil dir seine Antworten nicht passen (obwohl sie richtig sind) fängst du hier das rummotzen an. Und dass du den dein 2. Posting in dem Thread geschrieben hast, bevor du dein Gehirn eingeschaltet hast erkennt man daran, daß du es gleich dann gelöscht hast. Ich kann BigBlue007 nur recht geben. Ich verstehe nicht, wie man als Händler etwas verkaufen kann, ohne die Gesetze zu kennen.:confused:


    Trotzdem dir noch ein schönes Wochenende,


    Gruß Basti

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Hi Stephan I.,


    also ich kann da BB007 nur zustimmen. War doch alles sachlich richtig was er geschrieben hat und Arroganz kann auch ich da nicht erkennen. Ich habe eher den Eindruck das Du derjenige warst der da angefangen hat zu "motzen" und das aus einem für mich nicht ersichtlichen Grund :rolleyes:

    Gruß
    berlibaerchen

  • Bleib doch einfach mal ein wenig lockerer, Stephan I. Im Prinzip ist doch alles klar: Frage gestellt - Antwort bekommen. Ob nun die Antwort nach deinem Geschmack ist (oder halt nicht), das bleibt glücklicherweise dir überlassen.
    Jedoch, wenn du gerade erst mit dem Handel/Vertrieb von Mobiltelefonen anfängst, dann solltest du auch noch die Kunden-Seite gut genug kennen. Ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du auch erwarten würdest, ein Gerät testen zu können, um es bei einem Defekt auch ohne Probleme und Einschränkungen zurückzuschicken. Genau darauf zielt die neue Gesetzeslage ab, den Schutz der Privatkunden zu gewährleisten. Ob es nun Kunden gibt, die dies schamlos ausnutzen...ja, bestimmt. Aber das gehört dann wohl unter die Rubrik Berufsrisiko.
    Also, Friede sei mit euch! ;)

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Zitat

    Original geschrieben von TheDoc
    um es bei einem Defekt auch ohne Probleme und Einschränkungen zurückzuschicken. Genau darauf zielt die neue Gesetzeslage ab, den Schutz der Privatkunden zu gewährleisten.


    Meines Erachtens ist bei einem Defekt das Gewährleistungsrecht (24 Monate) zuständig, aber nicht § 312 b BGB. Das sind 2 Paar Schuhe.

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