Hallo!
Ich habe da 2 Sachen:
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[*]Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden?
Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.
Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden, sondern nur noch normale Gewährleistungsrechte ausüben.
Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?
[*]Außerdem suche ich eine Datenbank oder Gallerie, wo ich alle Handys als Bilder sehen kann. Möglichst gute Qualität. Gibts es sowas?
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Grüße
Stephan