http://www.lawblog.de/index.ph…schon-immer-etwas-teurer/
Aua.
Übrigens ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Grenzbeschlagnahme nach § 146 MarkenG stattfindet. (gilt nur für "größere" Einfuhrmengen)
Es grüßt,
Flatty
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Übrigens ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Grenzbeschlagnahme nach § 146 MarkenG stattfindet. (gilt nur für "größere" Einfuhrmengen)
Es grüßt,
Flatty
Gibt es von Apple eine Prämie, wenn man einen eBay-Händler findet, der in und aus den USA gefälschte iPhones als echte verkauft?
Ist hier vielleicht jemand von Apple im Forum unterwegs?
Ich denke nicht. Da kümmern die sich sicher selbst drum.
Bisschen mehr Informationen:
ZitatWie Vetter gegenüber Macnotes erklärt, hatte seine Mandantin allerdings gerade einmal rund 150 Geräte in Frankreich erworben und an einen deutschen Händler weiterverkauft. Sicherlich keine Lappalie mehr, aber auch kein “großer Fisch”, gemessen an den Dimensionen des Marktes. Pikantes Detail: Das Geschäft fand laut Vetter statt, bevor der Exklusiv-Vertriebs des iPhones in Deutschland bei T-Mobile bekannt wurde.
Merkwürdig. Es wundert mich, dass nicht gegen US-Importeure vorgegangen wird (es nicht bekannt wird).
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