Rechtschutzversicherung vor Ablauf der Frist kündbar?

  • Hallo,
    ich habe eine Rechtschutzversicherung 2006 abgeschlossen mit Laufzeitdauer 5 Jahre im öffentl. Dienst >Tarif, steige aber dieses Jahr vom öffentlichen Dienst aus, der Beitrag würde sich also erhöhen.
    Wäre diese Versicherung schon vor Ablauf der 5 Jahres Frist kündbar?
    Vielen Dank für eure Tipps.......

  • ja du hast 1 monat nach ausscheiden ein sonderkündigungsrecht. zumindest ist es bei meinen versicherungen so.


    noch ein tip, alle 5 jahesverträge sind bereits nach 3 jahren kündbar ( kündigungsfrist beachten, sonst werden es 4 ;) ), dies wurde mit dem neuen versicherungsvertragsgesetzt 2008 geändert. ( gilt auch für bestandsverträge)

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Hallo,
    danke erstmal, ist es wirklich sicher, das man diese Verträge (2006) abgeschlossen für 5 Jahre nach 3 Jahren (wäre dann bei mir 2009) kündigen kann?
    bzw. dann könnte ich ja auch nach Ausscheiden öffentl. Dienst kündigen,k natürlich dann spätestens 3 Wochen, damit die 1 Monats Frist in Ordnung geht....habe ich das richtig verstanden...
    Dankeschön....

  • also ich selbst arbeite bei der sparkasse und habe da schonmal nachgefragt, wie es wäre, wenn ich zu einer privat bank wechsel, du wurde mir gesagt, ich habe 1 monat sonderkündigungsrecht, nach dem ausscheiden.


    VVG § 11 Abs. 4 gilt auch für bestandsverträge. also kommst du nach 3 jahren raus, musste nur drauf achten, dass du 3 monate vorher kündigst.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    VVG § 11 Abs. 4 gilt auch für bestandsverträge.


    Wo steht das?

  • Zitat

    Vorerst greifen die Reformen nur bei Verträgen, die ab 2008 geschlossen wurden. Für ältere Versicherungen gilt das neue Gesetz ab dem 1. Januar 2009. Ausnahmen gibt es – wie oben ausgeführt – nur bei der Lebensversicherung. Aber auch mit einem Altvertrag können Sie sich freuen. Denn viele Versicherer wenden das neue Gesetz auch für diese schon freiwillig an, wie der Bund der Versicherten positiv vermerkt hat.


    mir ist bis jetzt auch keine versicherung bekannt, die es nicht macht.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!