Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung kommt

  • Noch ein paar Details:


    Zitat


    Eine Aussage aus dem Bundeskriminalamt deutet darauf hin, dass auch der anders gebaute und neuere Trojaner des BKA auf solche festen Schlüssel setzt. Zumindest sagte ein hochrangiger BKA-Mitarbeiter, die Authentifizierung zwischen Trojaner und Steuerserver funktioniere über einen Schlüssel. Sicher sei das, weil dieser Schlüssel "nicht bekannt ist".


    Also die "Verschluesselung" der Bundessoftware ist auch mangelhaft.
    Hier noch ein Highlight fuer frankie:


    Zitat


    Doch es gibt noch andere Möglichkeiten, sich zu schützen. So hilft erstens, was auch generell gegen Schadsoftware hilft: den eigenen Computer nicht mit Administratorrechten zu nutzen. Dann kann das Programm, das sich einschleicht, ebenfalls nicht auf alles zugreifen, was es findet. Beim Trojaner eingebaute Funktionen wie die Steuerung eines Mikrofons beispielsweise wären so blockiert.


    Du erinnerst dich, dass ich dir oft versucht habe zu erklaeren warum getrennte Nutzer mit eingeschraenkten Rechten von Bedeutung sind?


    Zitat


    Das BKA ist auch die einzige Behörde, die immer wieder auf einen "eigenen technischen Weg" verweist, zumindest bei der Onlinedurchsuchung. Bei dieser, die rechtlich noch heikler ist als die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, wollten sich die Ermittler offensichtlich nicht auf ein mittelständisches Unternehmen verlassen. Man habe, heißt es, ein "eigenes Produkt".


    Hier bestehen 2 Moeglichkeiten: Entweder das BKA hat eine selbst entwickeltet Software. Dann gehe ich davon aus, dass die auch nicht wesentlich besser ist. Weil die Fachkenntnis mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden ist oder sie denken sie haben eine andere Software waehrend die Firma Digitask ihnen einfach nur eine anders zusammen gestoepselte Version de Trojaners verkauft hat.


    Edit: Die Quelle vergessen
    http://www.golem.de/1110/87013.html

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    ... waehrend die Firma Digitask ihnen einfach nur eine anders zusammen gestoepselte Version de Trojaners verkauft hat.


    Von diesem Szenario gehe ich inzwischen aus. Wenn die so entstandene abweichende "Bundesversion" den rechtlichen Vorgaben weitgehend entspricht, wüsste ich nicht, was dann gegen diese Virgehensweise sprechen würde.


    Das mit der hauseigenen Software des BKA habe ich so verstanden, dass sie der Online-Durchsuchung dienen soll, während das zugekaufte Programm den Bereich der Telekommunikationsüberwachung abdecken soll. Dass diese beiden Ermittlungsansätze unterschiedlich realisiert werden, sehe ich eher als Vor- denn als Nachteil. Ist der jeweils andere Zweck mit dem im Einzelfall eingesetzten Trojaner schon technisch nicht zu verwirklichen, begrüße ich das ausdrücklich. Die Weisheit "Gelegenheit macht Diebe" gilt nicht nur für notorische Bösewichte. ;)


    Das mit den Administratorenrechten mag ganz allgemein in gewisser Weise zuterffen. Allerdings sehe ich persönlich mich mit Admin-Rechten immer noch besser geschützt, als der durchschnittliche User mit einem eingeschränktem Nutzerkonto. Meine Rechner mit Administratorenrechten nehmen an der Kommunikation per Email & Co. gar nicht teil. Auf ihnen sind keinerlei Konten ejntsprechender Art konfiguriert - der diesbezügliche Bereich von Outlook ist komplett ungenutzt. Wenn ich am PC sitze, benötige ich meine Ruhe und bin per Email nicht erreichbar.


    Abgesehen hiervon beharren die Bundesbehörden auf ihrer Darstellung, dass der Rechner gar nicht über das Internet infiltriert wird, sondern durch jeweiligen physischen Zugriff. Ob das tatsächlich so ist, wird man ad hoc nicht beurteilen können - und beim physischen Zugriff wird der Schaffende schon das passende Nutzerkonnto auswählen ... auch wenn der Besitzer des PC stets ohne Admin-Rechte arbeitet.


    Die Aktion des CCC hat uns glücklicherweise einige interessante Infos über den Bundestrojaner offenbart, weil die beschuldigten Behörden sich genötigt sahen, ihre graue Westen gegen schwarze Flecken zu verteidigen. :p n


    Mancher Staat wäre mit solchen Offenbarungen anders umgegangen; schon unsere rechtsstaatlichen Freunde auf der anderen Seite des "großen Teichs" reagieren ganz anders, wenn jemand versucht, ihnen in die Karten zu schauen ...


    Frankie

  • Ich zitiere mal aus der Bundespressekonferenz, nachzulesen uA hier:
    http://taz.de/Bundesregierung-zum-Staatstrojaner/!79854/



    Das bestätigt alles was ich vorher gesagt habe. Die Bundesbehörden wissen überhaupt nicht WIE das Programm aufgebaut ist, die vertrauen nur der Selbstdarstellung der Firma! Ob das unsicher bzw. schlampig programmiert ist können die gar nicht beurteilen, da sie sich nur die Funktionalität vorführen lassen, nicht den Code auditieren. Was Qualität, Sicherheit etc. der Software angeht, kann die Firma denen daher viel erzählen. Somit dürfte auch der Mythos des "geheimen" Protokolls welches unerkannt funktioniert als Unsinn enttarnt sein.


    Mehr muss man zu dem Thema eigentlich gar nicht mehr sagen, der Bundestrojaner wird genauso eine unsichere Sauerei sein und wenn die Behörde nicht weiß wie er funktioniert besteht natürlich auch beim Bundestrojaner die Möglichkeit, dass der verfassungswidrige Sachen enthält.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • wenn ich lese wofür der Trojaner eingesetzt wurde... Hey ist doch alles ok .. ist ja ein pöser pöser Pursche ;)


    http://www.bild.de/digital/int…er-aus-20430662.bild.html


    Klar ist das ein Verbrechen , aber hey.. das "Landes-Drecksdingen" sollte nur gegen Terror oder sowas eingesetzt werden.. Möchte mal wissen was den Richter dazu getrieben hat den Beschluss zu unterschreiben :mad:


    Fazit... wo es sowas gibt wird es zweckentfremdet.. also komplett verbieten...

  • Zitat

    Original geschrieben von stonecold
    ...
    Fazit... wo es sowas gibt wird es zweckentfremdet..


    Das ist allgemeine Praxis bei Ermittlungen durch deutsche Behörden ... gebilligt durch die obergerichtliche Rechtsprechung frei nach dem Motto: "Was wir einmal haben, soll auch Verwendung finden". Dass solche Rechtsprechung dem Missbrauch Tür und Tor öffnet und ihn sogar erst richtig attraktiv macht, muss ich wohl nicht hervorheben.


    Ein konsequentes Verwertungsverbot sämtlicher Ermittlungsergebnisse, die in Folge illegaler Operationen gewonnen werden - wie es etwa im anglo-amerikanischen Rechtssystem existiert -, wäre der einzige Weg, solchem gesetzwidrigen Treiben Einhalt zu gebieten. Daran zeigt der deutsche Staat aber keinerlei Interesse - vielmehr freut er sich, dass die Rechtsprechung solchen Methoden sogar mit dem Siegel der Rechtmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit adelt.


    Vor diesem Hintergrund halte ich den sich auf Bundesebene abzeichnenden Status Quo für das Optimum dessen, was überhaupt zu erreichen sein kann. Es wird ohnehin nur eine Frage der Zeit sein, bis die aktuell geltenden heeren Grundsätze aufgeweicht werden - gebilligt durch eine ergebnisorientierte Rechtsprechung.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Alles nach rechtlichen Vorgaben und nur für schwerste Verbrechen:


    das hier ist ja auch ein schwerstes Verbrechen..


    Zitat

    Immerhin erklärte der Staatssekretär noch, dass das LKA an den Zoll mit einem richterlichen Beschluss herangetreten sei. Die anschließende Kontrolle sei wegen des Verdachts des Schmuggels von unzulässig viel Bargeld durchgeführt worden, sagte Koschyk

    Die spinnen doch wohl :mad:


    http://www.golem.de/1110/87163.html...


    das war der Pseudo"Grund" ihn rauszuziehen um ihm den Trojaner unterzu jubeln...

  • Wenn es an den Verdacht von Steuerstraftaten oder sonstigen Taten zu Lasten staatlicher Stellen geht, schreckt der deutsche Staat nicht einmal vor eigenen Straftaten zurück und von seiner Möglichkeit, per Haftbefehl gesuchte Verbrecher mit neuen (und durch staatliches Wirken auch echten) Papieren auszustatten, um sie dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.


    In der Tat ... wenns um (Vermögens-) Delikte zu Lasten des Staates geht, wird im Vergleich der angewendeten Verfolgungsmaßnahmen ein Mord schnell zur Kleinigkeit - insbesondere Steuerstraftaten nebst entsprechendem Verdacht sind "Chefsache", bei denen jedes Mittel recht ist.


    Also: Finger weg von (versuchter) Übervorteilung des Staates! :p


    Das kann nur in die Hose gehen, weil sich diese Verfahren der Diskussion um ihre Rechtsstaatlichkeit prinzipiell entziehen.


    Frankie

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