ZitatOriginal geschrieben von Crossbuster
Aber ich kauf doch kein Auto ohne Brief
Soweit ich das noch entsprechend im Kopf habe läuft der Eigentumswechsel wie folgt ab: Einigung und Übergabe des Gegenstandes. Sobald du also mit dem Verkäufer einig bist (also das Verpflichtungsgeschäft gelaufen ist) und er dir den Wagen gegen entsprechende Zahlung deinerseits übergibt (also das Erfüllungsgeschäft erfüllt) gehört das Eigentum an dem Wagen dir. Daraus, dass du Eigentum an dem Wagen hast hast du auch Anspruch auf das entsprechende Papier, in diesem Falle den Fahrzeugschein. Es zählt also nur, wer das Fahrzeug in seinem rechtmäßigen Eigentum hat, der Brief hat lediglich deklaratorische Wirkung (und keine konstitutive wie z.B. die Grundbucheintragung bei Grundstückskauf).
Allerdings ist es bei einem durch Darlehen finanzierten Fahrzeug i.d.R. so dass die Bank (als Darlehensgeber) Eigentümer des Fahrzeuges ist, der momentane Fahrer lediglich der Besitzer, also eine Sicherungsübereignung statt fand. Er kann dir also in der jetzigen Lage rechtmäßig gar kein Eigentum verschaffen, dieses müsste er zuerst selbst durch die Bank wieder zurück erlangen.
Aber hier aknn ein Anruf bei der Bank, auch deiner Hausbank, weiterhelfen. Dieser Fall ist ziemlich häufig und die Vorgehensweise wohl bei den meisten Banken einheitlich.