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Also ...
Möglichkeit 1: Der Händler guckt doof, wenn er die Post öffnet, denkt sich ach herrje und die Dinge laufen weiter wie sie das so tun, eben zu dem günstigeren Preis.
Möglichkeit 2: Der Händler ärgert sich voll, weil die Angebote so knapp kalkuliert sind und 'draufzahlen will er ja auch nicht. Von daher sagt er nööö, keine Garantie auf das Angebot. Da musst Du das noch einmal schicken.
Möglichkeit 2.1: Du fühlst Dich voll im Recht. Auch wenn Du weißt, dass der Fehler auf Seiten des Händlers war und Du Dir eben auch im Klaren darüber bist, dass es ein Fehler ist. Und da Du eh nix Besseres zu tun hast und beim letzten Bingo eine Rechtsschutz gewonnen hast klagst Du gegen den Händler.
Möglichkeit 2.2: Du bist ja nicht blöd und schickst die Unterlagen nochmal.
24 Euro :eek:!!!
Zitat
ZitatOriginal geschrieben von Delsol2746
Das angebot lief die ganze woche für 39€ als ich allerdings auf der Seite wahr standen 15€ da
Guckst Du ganz unten auf Webseite, da steht Irrtümer vorbehalten. Und guckst Du AGB, da steht alles was Du wissen wilst unter'm Paragraph zwei. Echt Kinder, bringt man Euch heutezutage in der Schule kein Lesen mehr bei?!
Sorry nochmal für OT.
Ist das nur im Internet so oder überall. Ich weiß, dass ich mal bei Mediamarkt eine Festplatte gekauft habe die preiswerter ausgepreist war als sie in der Kasse hinterlegt war. Habe sie zum günstigeren Preis bekommen.
Wenn jetzt ein Händler ein Angebot einstellt, ich kaufe es, und er sagt dann, sorry, habe mich im Preis geirrt, dann hab ich Pech gehabt? Ich denke so kann es doch nicht sein. Dann stellt einer z.B. eine PS3 ein für sagen wir 150€. Nun kaufen 100 Leute. Er sagt, Preis war falsch, die kostet 400€. Von den 100 treten 95 zurück und 5 kaufen trotzdem. Dann finde ich, ist das doch nicht korrekt, weil man doch immer sonst darauf hoffen kann, das ein Bruchteil der Leute trotzdem kauft, die sonst woanders gekauft hätten. Das wäre doch dann Täuschung, oder?
Sehr ich das richtig oder falsch? Gibt es da Unterschiede ob ich im Laden oder im Internet kaufe?
ZitatOriginal geschrieben von gordon-berlin
Das wäre doch dann Täuschung, oder?
Was machst du, wenn du ein gelbes Krokodil auf der Autobahn siehst?
Richtig ...
Nichts, da es keine gelben Krokodile gibt.
Was soll uns das sagen?
Du wirst dem Händler eine wissentliche Täuschung nie nachweisen können, von daher ist es müssig sich darüber Gedanken zu machen, wie die Sache, mit dem gelben Krokodil ...
Ja, Du hast es nicht verstanden. Du vermengst Angebot und Kaufvertrag. Der Händler fordert Dich auf ein Angebot zu machen (siehe den link in meinem lesten Posting), dann nimmt er es an oder nicht. Nimmt er es an, kommt es zu einem Kaufvertrag. Sollte er sich geirrt haben, können die Spielregeln der Anfechtung eventuell relevant werden. Eine Bestätigung des Einganges der Bestellung ist noch kein Kaufvertrag.
Gruss
EE
@ gordon-berlin: und erzähl mir nicht wie toll mediamarkt und co. sich bei "fehlern" verhalten.
in nem fahrradladen hattn die auch mal falschen preis dran. 350 Euro zu wenig! und was denkst, nachdem ich dachte da muss doch ein hacken sein und nachhackte erkannten die beim detaillierten suchen im katalog etc. das es ein fehler ist und zack war der preis wieder 350 Euro höher. auch für mich der es entdeckt hatte.
ZitatOriginal geschrieben von gordon-berlin
Von den 100 treten 95 zurück und 5 kaufen trotzdem. Das wäre doch dann Täuschung, oder?
Sehr ich das richtig oder falsch?
Meiner Ansicht nach tickst Du nicht richtig. Davon 'mal abgesehen, dass Dein Beispiel echt hinkt, denn: Wenn eine Playstation, welche nirgends im Internet günstiger als für 350 Euros zu haben ist 100 Mal für 150 Euro angeboten wird - wie naiv kann man sein nicht zu sehen, dass da was nicht stimmt? Und noch was:
Irren ist menschlich.
Gehts noch. Sorry dass ich hier nachgefragt habe. Vielen Dank an die Leute die es mir normal und höfflich erklärt haben.
Schönes Wochenende noch.
ZitatOriginal geschrieben von Viv
Meiner Ansicht nach tickst Du nicht richtig.
:flop:
:eek:
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