Rückzahltermin war auf Anfang Februar abgemacht und stand auch vermerkt auf dem Beleg, der von Ihr unterschrieben wurde.
Zwischenzeitlich gab es 2x per eMail die Aufforderung und Fristsetzung zu einem anderen Datum (Ende März)
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Rückzahltermin war auf Anfang Februar abgemacht und stand auch vermerkt auf dem Beleg, der von Ihr unterschrieben wurde.
Zwischenzeitlich gab es 2x per eMail die Aufforderung und Fristsetzung zu einem anderen Datum (Ende März)
Da hat senderlisteffm absolut recht. Ein Tatbestandsmerkmal von Betrug ist nämlich die Absicht. Und ob du beweisen kannst, dass sie die Absicht das Geld nicht zurückzuzahlen bereits am Anfang hatte, als Du ihr das Geld geliehen hattest, bleibt sher zu bezweifeln. Aber was wäre hier der korrekte Straftatbestand? Unterschlagung? Keine Ahnung...
Darf man erfahren um was für einen Betrag es geht?
Je nach Höhe dieses Betrags würde ich es davon abhängig machen, ob ich auch nur noch einen müden Euro für Mahnbescheid hinterherwerfe oder nicht.
Wie schon gesagt, Du schöpfst damit nur Deine rechtlichen Möglichkeiten aus. Eine Garantie, das Du Dein Geld zurückbekommst gibts nicht. Eventuell "versenkst" Du nur weiteres Geld sowie Zeit und Nerven.
Ich würde erstmal weiterhin "diplomatische Behaarlichkeit" an den Tag legen und auf jeden Fall ihre Sachen einbehalten (war da vielleicht etwas wertvolles bei?).
mal ne ganz andere sache:
was hat sie (außer dem zeugnis) noch bei dir untergestellt?
läßt sich davon was verwerten/veräußern?
dann würde ich das evtl. ankündigen (sozusagen als pfandrecht & ausübung) und das viell. versilbern.
natürl. ordentl. buch darüber führen und im späteren streitfall vorlegen können...
eine mutter gab es nicht dazu. sind ja meist "gutherziger" als väter
Der Witz ist, es steht ein Teil (Staubsauger, Kiste mit CDs und Spielen, Teppich, Klamotten, Unterlagen, Putzkram) bei mir, der andere Teil (sehr gute Klamotten, MP3 Player, Kaffeemaschine uvm. steht noch immer in der von mir vermittelten Privatpension - mit der Frau dort bin ich in Kontakt, sie hat auch schon lange nichts mehr gehört und möchte die Sachen endlich abgeholt wissen.
Keine Ahnung ob da sonst noch was brauchbares dabei ist...sind aber halt auch nicht wirklich Dinge, die nicht zu ersetzen sind.
Gut, ich könnte für Ebay eine Klamottenüberraschungskiste zusammenstellen
Dann rück doch mal (zumindest ca.) mit der Summe raus.
Kleinvieh macht beim verkaufen auch "Mist".
Dann hol Du doch die lukrativen Sachen sort ab.
20€ für nen Staubsauger, nen 10er für den MP3 Player, etc...
Ist halt mit Arbeit verbunden, aber Du bekommst halt etwas Kohle wieder rein...
Viell. reicht ja auch schon die Drohung, daß die Sachen hinterher weg sind.
Denke eher, sie hat die Kohle nicht, und macht jetzt die Vogel-Strauß-Taktik.
Hatte ich zu meiner Bank-Zeit auch desöfteren. "Ich mach die schlimmen Briefe nicht auf, dann passiert ja auch nix weiter..." Ja neeee, iss klar...
Hab gerade noch etwas den ersten Post überarbeitet...
Wir reden über eine Summe von unter 2000.- EUR.
ZitatOriginal geschrieben von Sir Robin
Der Witz ist, es steht ein Teil (Staubsauger, Kiste mit CDs und Spielen, Teppich, Klamotten, Unterlagen, Putzkram) bei mir, der andere Teil (sehr gute Klamotten, MP3 Player, Kaffeemaschine uvm. steht noch immer in der von mir vermittelten Privatpension - mit der Frau dort bin ich in Kontakt, sie hat auch schon lange nichts mehr gehört und möchte die Sachen endlich abgeholt wissen.
Keine Ahnung ob da sonst noch was brauchbares dabei ist...sind aber halt auch nicht wirklich Dinge, die nicht zu ersetzen sind.
Gut, ich könnte für Ebay eine Klamottenüberraschungskiste zusammenstellen
Gib doch der Dame von der Pension die Tel.nummer der Eltern, wieso sollen die nicht die Sachen ihrer Tochter zu sich nehmen?
ZitatWir reden über eine Summe von unter 2000.- EUR.
Bei einer Summe in dieser Höhe würde ich dir zu einem Mahnbescheid raten, das ist zuviel Geld um die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen um Nerven zu sparen...
Kann da ein Anwalt nichts ausrichten?
Ich mein Belege usw. hast du ja.
Ich würd dann eiskalt die Sachen veräussern und den Differenzbetrag durch einen Anwalt einfordern.
ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Kann da ein Anwalt nichts ausrichten?
Ich mein Belege usw. hast du ja.
Ich würd dann eiskalt die Sachen veräussern und den Differenzbetrag durch einen Anwalt einfordern.
Was sollte ein Anwalt fordern können, was man nicht selbst auch kann? Jeder kann und darf einen Mahnbescheid beantragen
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