Unbeabsichtigter Tarifwechsel bei O2 - Was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von DrSchwob
    Wer einen o2-Vertrag vor dem 1.7.2002 abgeschlossen hatte und ihn nicht durch einen solchen Tarifwechsel verändert, telefoniert noch
    [*]für 20 statt 29 Cent in andere Mobilnetze zur Nebenzeit (!),


    oder für 15ct/min bei anz alten Verträgen :D

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von geniongroup
    Hätte mein Kumpel gewußt, dass die neuen Tarife so schlecht sind, hätte er nie gewechselt. Aber kann man nicht grundsätzlich von Verträgen oder Vertragsänderungen die online durchgeführt worden sind innerhalb von 14 Tagen zurücktreten?´


    ich glaube hier greift das Fernabsatzgesetz gar nicht. Man schließt ja in dem Sinn gar keinen Vetrag ab, sondern wechselt ja nur die Option.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    ich glaube hier greift das Fernabsatzgesetz gar nicht. Man schließt ja in dem Sinn gar keinen Vetrag ab, sondern wechselt ja nur die Option.


    Aber im §312e BGB steht dazu folgendes:


    § 312 e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr


    (1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden


    1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,


    2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,


    3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und


    4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.


    (2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 finden keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.


    (3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.



    Also hätte 02 nicht auch ausdrücklich auf eine Verschlechterung der Tarife hinweisen müssen (angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann)


    Man kann m.E. nach §312 i.V. mit §§355ff doch von allen Online Verträgen zurücktreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    oder für 15ct/min bei anz alten Verträgen :D


    Das muss man sich mal vor Augen halten: 100% Preissteigerung :eek:
    Ich hab zum Glück auch noch den Alten :)


  • Meines Erachtens kommst du deswegen nicht mit dem Fernabsatzgesetz weiter, weil es sich eben nicht um den Abschluß eines Vertrages, sondern um eine änderung eines bestehenden Vertrages handelt.
    Vielleicht ist es geschickter, wenn sich dein Freund auf einen Bedienungsfehler beruft, also erklärt, dass er eine Willenserklärung dieses Inhalts nicht abgeben wollte. So zum Besipiel, wenn er statt dem Feld "Abbrechen" aus Versehen auf "OK" geklickt hat. In diesem Falle könnte er seine Erklärung wegen Irrtums anfechten, müsste aber ggf. den entstehenden Schaden (durch die Umstellung des Vertrages) ersetzen.


    Der Vorteil ist aber, dass er wieder in seinem alten Tarif ist, wenn die Anfechtung klappt.;)


    Gruß
    DaFunk

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  • Hallo,


    ich wollte nochmals nachfragen, ob jemand für o.g. Problem eine Lösung hat. Kann man einen unbeabsichtigten Online Tarifwechsel rückgängig machen?

  • Schlicht und einfach: nein


    Ausser: Du hast ein wirklich kulantes Hotlinemädel dran dass Deinem Charme am Telefon erliegt :D


    Solls ja geben

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

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