ZitatOriginal geschrieben von Luke999
Lass dich doch einfach kurz von Amazon kostenlos zurückrufen und schilder den die Geschichte! ....
das klingt gut - wie mache ich das?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Luke999
Lass dich doch einfach kurz von Amazon kostenlos zurückrufen und schilder den die Geschichte! ....
das klingt gut - wie mache ich das?
Oben rechts auf der AmazonHompage auf "hilfe" und dann auf Kundenservice.
Also ich würde nichts tun und abwarten was passiert
Du hast die Situation nicht herbeigeführt und bist somit zu nichts verpflichtet - im Gegenteil, du hast sogar noch versuch das Paket weiterzugeben.
An den TE:
Beachte bitte, das du dir die Übergabe des DHL-Paktes an den Nachbarn quittieren lässt, falls er es doch noch annehmen sollte.
Nicht das es später heist, "....er hätte kein Paket bekommen...."
Mein Nachbar vermisst einen neuen Monitor, der letzte Woche geliefert werden sollte - in unserem Haus hat aber keiner das Paket oder eine Benachrichtigungskarte gesehen. Schau doch mal rein, vielleicht ist ein TFT drinne
Sorry für OT, aber passt gerade so gut (der DHL-Fahrer ist uns schon als totale Null bekannt, sowas schlampiges und faules dürfte es eigentlich gar nicht geben bei DHL)
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Rein rechtlich gesehen treten die bestellten Artikel erst mit vollständiger Bezahlung in den Besitz des Bestellers über, daher bleiben sie bei Nichtbezahlung weiterhin im Besitz von Amazon. Und Besitzansprüche verjähren nicht.
Mensch Martin, was du alles weißt.
Aber leider weißt du nicht, dass du von Vielem nichts weißt.
Zum Beispiel von der Unterscheidung von Besitz und Eigentum. Oder von der Notwendigkeit der Vereinbarung der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung bei der dinglichen Einigung. Oder von der Verjährbarkeit dinglicher (possesorischer?) Ansprüche.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Rein rechtlich gesehen treten die bestellten Artikel erst mit vollständiger Bezahlung in den Besitz des Bestellers über, daher bleiben sie bei Nichtbezahlung weiterhin im Besitz von Amazon. Und Besitzansprüche verjähren nicht.
Weia, an diesem Satz stimmt ja mal überhaupt nichts.
Besitz ist die tatsächliche Herschafftsgewalt (§854 BGB) über eine Sache, und die hat weder etwas mit der Bezahlung zu tun, noch bleibt der Besitz bei Amazon.
Evtl. meinst du das Eigentum, aber selbst das bleibt nur dann bei Amazon, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Evtl. meinst du das Eigentum, aber selbst das bleibt nur dann bei Amazon, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt steht in fast allen AGBs... Bis zum Bezahlen des Artikels.
Hatte daran nicht gedacht, dass Amazon ja auch auf Rechnung liefert.
Das Paket öffnen dürfte man ja nicht, zwecks Postgeheimnis oder ?
moin moin,...
oder den Nachbar nochmals fragen, ob er "irgendwann" mal bei Amazon eine Wunschliste eingerichtet hat, über die ihm ein netter Mensch nun etwas zukommen lassen wollte ... .
Gruesse vom KURTi
ZitatOriginal geschrieben von Luke999
Lass dich doch einfach kurz von Amazon kostenlos zurückrufen und schilder den die Geschichte! Wenn du selbst Amazon.de Kunde bist könntst du ja vielleicht sogar noch ne kleine Gutschrift bekommen....
Das ist doch nicht das Problem von amazon.de. Wieso sollten die Dir noch eine Gutschrift geben?
Echt erstaunlich, was manch einer hier für eine Erwartungshaltung an den Tag legt.
-Andi-
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