ZitatStimmt, 20.000€ ist nur das gesetzlich vorgeschriebene Limit.
Auch nicht ganz richtig. Bis zu 20.000 EUR gibt es gesetzlich vorgeschriebene 90% des Anlagebetrags zurück.Also nur 18.000EUR!
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ZitatStimmt, 20.000€ ist nur das gesetzlich vorgeschriebene Limit.
Auch nicht ganz richtig. Bis zu 20.000 EUR gibt es gesetzlich vorgeschriebene 90% des Anlagebetrags zurück.Also nur 18.000EUR!
ZitatOriginal geschrieben von xlephant
Auch nicht ganz richtig. Bis zu 20.000 EUR gibt es gesetzlich vorgeschriebene 90% des Anlagebetrags zurück.Also nur 18.000EUR!
Auch nicht ganz richtig: neben dem Einlagensicherungsfonds privater Banken gibt es die "Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH". Die ersetzt 90% der Einlage, aber max. 20k. Das Maximum hier ist also 22.222 mit einer Sicherung iHv 20k
Zusätzlich gehören viele private Banken dem Einlagensicherungsfonds an, der übrigens auch Zinsen ersetzt. Hier sind je Kunde 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Beides zusammen ergibt dann die angesprochenen 1,8 Mio gesicherte Einlage je Kunde, nicht je Konto.
Ja stimmt natürlich.
Nicht 90% von 20.000EUR sondern maximal 20.000EUR bzw. 90% des Einlagenbetrags.
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