ich denke mal das es ja sowas wie einen Datenschutz geben muss, aus diesem Grund glaube ich nicht das Ebay die Daten an das Finanzamt weitergibt.
Würde mich wundern.
Weiss da jemand mehr Bescheid???
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ich denke mal das es ja sowas wie einen Datenschutz geben muss, aus diesem Grund glaube ich nicht das Ebay die Daten an das Finanzamt weitergibt.
Würde mich wundern.
Weiss da jemand mehr Bescheid???
ZitatOriginal geschrieben von fonez.de
ich denke mal das es ja sowas wie einen Datenschutz geben muss, aus diesem Grund glaube ich nicht das Ebay die Daten an das Finanzamt weitergibt.
Würde mich wundern.
Weiss da jemand mehr Bescheid???
Wenn es um die Einnahmebeschaffung in Form von Steuern geht hat es das Finanzamt nicht so sehr mit dem Datenschutz.
Aber das wohl nur auf Anfrage vom Finanzamt an Ebay. Automatische Meldungen aller Umsätze ist aber von der Menge her nicht zu bearbeiten. Das Finanzamt würde ja vor Datenmengen untergehen.
mein: ...passiert schon! war nicht ganz korrekt!
definitiv kann ich nur sagen, dass die finanzämter und finanzämter für steuerstrafsachen die problematik erkannt haben, dass ebay verstärkt gewerblich genutzt wird. somit ist die möglichkeit zur steuerhinterziehung gegeben, sei es durch nichtangeben oder handel ohne gewerbeschein.
wie die vorgehensweise im einzelnen aussieht? keine ahnung! ...vorstellbar ist, über die bewertungen zu gehen, da sie(für jeden einsehbar) den geschäftsabschluss bestätigen.
ZitatOriginal geschrieben von Greyzoner
Tut mir leid, bungee1, aber das hast du schon
Dieser Link fast zu Beginn der E-Mail stellt die Änderungen recht übersichtlich dar.
Grüße
Oliver
Ups....:apaul:
Gruß bungee1
Ist es nicht so, dass Ebay offiziell in der Schweiz sitzt, und deswegen der deutsche Fiskus keine Umsatzsteuer von ihnen bekommt (meine mal im TV einen Bericht darüber gesehen zu haben). Und wenn das so ist, wieso sollten sie dann die Umsätze der Kunden melden? Das macht doch keinen Sinn?
cia The-spY
Hi Folks,
viel "beängstigender" finde ich das was ich hier über die AGB-Änderung gefunden habe.
Soweit ich "heise" da richtig verstehe gilt dann ab Juli auch das Fernabsatzgesetz bzw. dessen mittlerweile im BGB verankerte Regelungen auch für Privatverkäufe?!? Das wäre ja ein Hammer...
Wer weiss da genaueres bzw. mehr? Juristen vor!
Gruß
plant aka tafkaz
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handymaniac
Mit das wichtigste dürfte IMHO folgendes sein:
(7) Verkaeufern ist es nicht erlaubt, zusaetzlich zum Endpreis
von Artikeln eBay-Gebuehren und/oder Provisionen auf Kaeufer
umzulegen und von diesen einzufordern.
handymaniac :cool:
Nee, das finde ich Bockmist. Ich lasse den Käufer immer eBay
Zahlen. Dafür übernehme ich dann den Versand.
ciao
Benny
ZitatOriginal geschrieben von The-spY
Ist es nicht so, dass Ebay offiziell in der Schweiz sitzt, und deswegen der deutsche Fiskus keine Umsatzsteuer von ihnen bekommt (meine mal im TV einen Bericht darüber gesehen zu haben). Und wenn das so ist, wieso sollten sie dann die Umsätze der Kunden melden? Das macht doch keinen Sinn?
cia The-spY
genau so sehe ich das auch.
das mit dem Fernabsatzg. wäre der Hammer, ich denke nicht das die das durchbringen, immerhin ist es ja Privat zu Privat, aber was soll´s.
Aber das mit den Steuern interessiert mich wirklich, ich meine, so ein Powerseller kann ja auch ein Handyfreak sein, welcher sich jede woche ein neues Handy zulegt und es dann wieder verkauft, da kommst du sicher an 2500,-€ im Monat ran.
ZitatOriginal geschrieben von fonez.de
ich denke mal das es ja sowas wie einen Datenschutz geben muss, aus diesem Grund glaube ich nicht das Ebay die Daten an das Finanzamt weitergibt.
Würde mich wundern.
Weiss da jemand mehr Bescheid???
Wenn Ebay eine Firma mit Sitz in Deutschland ist, müssen die hier Steuererklärungen abgeben. Und diese Steuererklärungen werden von dem zuständigen Finanzamt geprüft. Bei einem Umsatz, wie ich ihn bei eBay jetzt einfach mal voraussetze, wird auf jeden Fall lückenlos jedes Geschäftsjahr geprüft.
Dem Prüfer muß die eBay GmbH Einblick in alle steuerlich relevanten Unterlagen gewähren. Dazu gehören auch die Debitorenkonten (jedes Mitglied von eBay, egal ob Käufer oder Verkäufer ist Kunde) und selbstverständlich auch die Identitäten der Kunden.
Fällt dem Prüfer ein Kunde besonders auf (z. B. durch hohe Umsätze) dann schreibt er eine Kontrollmitteilung über die im Geschäftsjahr gemachten Umsätze und schickt diese an das Finanzamt, das für den Wohnsitz des betreffenden Kunden zuständig ist. Wenn dieser Kunde die nächste Betriebsprüfung bekommt, wird geprüft, ob alle Umsätze in dem betreffenden Jahr versteuert wurden. Hat ein solcher Kunde keine Betriebsprüfung, weil er keinen Gewerbebetrieb angemeldet hat, wird es lustig
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Saletti
Wenn Ebay eine Firma mit Sitz in Deutschland ist, müssen die hier Steuererklärungen abgeben. Und diese Steuererklärungen werden von dem zuständigen Finanzamt geprüft. Bei einem Umsatz, wie ich ihn bei eBay jetzt einfach mal voraussetze, wird auf jeden Fall lückenlos jedes Geschäftsjahr geprüft.
Dem Prüfer muß die eBay GmbH Einblick in alle steuerlich relevanten Unterlagen gewähren. Dazu gehören auch die Debitorenkonten (jedes Mitglied von eBay, egal ob Käufer oder Verkäufer ist Kunde) und selbstverständlich auch die Identitäten der Kunden.
Fällt dem Prüfer ein Kunde besonders auf (z. B. durch hohe Umsätze) dann schreibt er eine Kontrollmitteilung über die im Geschäftsjahr gemachten Umsätze und schickt diese an das Finanzamt, das für den Wohnsitz des betreffenden Kunden zuständig ist. Wenn dieser Kunde die nächste Betriebsprüfung bekommt, wird geprüft, ob alle Umsätze in dem betreffenden Jahr versteuert wurden. Hat ein solcher Kunde keine Betriebsprüfung, weil er keinen Gewerbebetrieb angemeldet hat, wird es lustig
du sagst das Ebay.de in Deutschland sei, warum aber bekomme ich meine Rechungen von Ebay aus CH???
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