Ich ziehe meine obige Wette zurück, das Ergebnis wäre zu teuer für mich...
U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung
- brasax
- Geschlossen
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Ich finde das ist ein vernünftiges Urteil für eine solche Tat.
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Ob das das Opfer auch so sieht?
Das Urteil ist aus meiner Sicht die unterste Grenze. Natürlich wäre eine längere Haftstrafe wünschenswert.
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Vernünftig, weil es "wenigstens" nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zumindest mal am Anfang.
Ich persönlich hätte mir aber auch eine längere Haftstrafe gewünscht. Denn meiner Ansicht nach wirkt so etwas doch - zumindest teilweise - abschreckend. Aber ich denke, man muss hier schon froh sein, dass es wenigstens eine Haftstrafe gab. Die Vorzeichen (gutbürgerliches Haus, Vater gutvernetzter Rechtsanwalt) standen ja anders. Sorry, wenn das polemisch klingt.
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Zitat
Original geschrieben von bz_star
Ob das das Opfer auch so sieht?Das Urteil ist aus meiner Sicht die unterste Grenze. Natürlich wäre eine längere Haftstrafe wünschenswert.
Ich finde auch (als Berliner), dass eine akzeptable Strafe ist (weil keine Bewährung) aber zeitlich für meinen Geschmack an der Untergrenze. Pure Spekulation meinerseits: Ohne den Medienrummel und öffentlichen Druck der Medien, Politik und Öffentlichkeit hätten in diesem Fall auch wunderbar 2 Jahre auf Bewährung rauskommen können...
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Also es ist eine krasse Handlung gewesen und derjenige wird auch mindestens 23 Monate absitzen. Ich finde das schon absolut gerechtfertigt.
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Ich möchte mal noch eine Anekdote anfügen:
Vor einigen Jahren war ich mit meiner Klasse im Rahmen des politische Weltkunde Unterrichts hier in Berlin in einer Jugendgerichtverhandlung.
Folgender Fall: Eine Gruppe Jugendliche stehen nachts an einer Bushaltestelle und suchen sich da ein einzelnes Opfer aus. Sie finden auf der Straße eine benutzte Drogenspritze, heben diese auf und halten drohen dem Opfer, ihm diese in den Armen zu rammen (und sich damit potentiell mit AIDS anzustecken). Nach ein paar zusätzlichen Schlägen zwingen sie das Opfer in den Doppeldeckerbus (öffentlicher Nahverkehr - hier BVG) einzusteigen und bringen ihn nach oben, wo niemand ist. Dort gibt es weitere Schläge, Bedrohungen mit Messer und Spritze und einige Erniedrigungen wie z.B. den Zwang, tanzen zu müssen usw. Die ganze Aktion dauerte insgesamt somit eine sehr lange Zeit (ich glaube sogar, dass es mehrere Stunden waren!)Die Täter waren polizeilich bekannt und hatten schon einige Straftaten hinter sich sowie weitere offene Verfahren. Und nu das Urteil für einen der Täter: Eine 6-monatige Segelschiffsfahrt durchs Mittelmeer mit sozialpädagogischer Betreuung (natürlich auf Kosten der Steuerzahler). :eek: Die Idee ist natürlich, den Jugendlichen mal ganz aus dem Umfeld zu nehmen usw. usf., aber die Wirkung für unsere Klasse war katastrophal. Der running Gag der nächsten Zeit war damit, dass man nur öfter mal jemanden richtig auf die Schnauze hauen muss, wenn man mal ne schöne Schiffsfahrt machen möchte :p
Gerade in diesem Fall hatte ich das Gefühl, dass das berechtigte Interesse zwischen Wiedereingliederung und Strafe/Abschreckung absolut verfehlt war.
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Zwar nicht auf Bewährung, aber anscheined doch Haftverschonung?? :mad:
Zitat
Das Landgericht Berlin sprach den Jugendlichen am Montag des versuchten Totschlags schuldig. Zugleich ordnete es an, die Haftverschonung für den Gymnasiasten unter Auflagen aufrecht zu erhalten.
Quelle: http://www.rbb-online.de/nachr…/urteil_gegen_u_bahn.html:flop: Wieder mal ein dolles Zeichen!
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Bitte erstmal genauer informieren bevor hier gleich wieder verbal Amok gelaufen wird:
Die Haftverschonung gilt zunächst nur bis zur Rechtskraft des Urteils, dies ist ein vollkommen normaler Vorgang nur die wenigsten Täter müssen direkt mit Verkündung eines Urteils (erst recht wenn es noch nichts rechtskräftig ist) direkt einfahren.
Darüber hinaus hat der Richter ja auch bereits gesagt, ob und in wie weit der Täter seine Strafe dann im offenen Vollzug absitzen darf um sein Abitur fertig machen zu können - darüber muss eine entsprechende Kommission erst noch gesondert entscheiden.
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Chickenhawk,
es geht doch bei der Bewertung des Vorgangs insgesamt nicht um die Frage, ob die Haftverschonung, das Strafmaß oder die Rauslassen des Täters nach der Tat rechtlich ok ist (das wäre ja wohl der Gipfel falls nicht), sondern um die Frage, ob das Rechtssystem noch angemessen ausgestaltet und angewendet wird, um mit solchen "Problemfällen" fertig zu werden und auch für eine Gerechtigkeit zu sorgen.
Und genau hier scheinen viele das Gefühl zu haben, dass dies nicht mehr der Fall ist. Da das Rechtssystem letztlich auch nur eine gesellschaftliche Konvention und durch die Politik über die Gesetze änderbar ist, ist eine kritische Debatte (die wie bei jeder Diskussion mal in die eine oder andere Richtung über die Stränge schlafen kann) durchaus angebracht - und keinesfalls per se verbaler Amok, Panikmache oder Stammtischgespräche.
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