U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Einfach ekelhaft, das man den Berliner U-Bahn Schläger jetzt erst mal auf freien Fuss setzt.


    Den Typen hat es überhaupt nicht interessiert, was mit seinem Opfer passiert, die brutalen Fusstritte auf den Kopf, immer wieder.
    Der Richter sollte mal denken, was wäre, wenn es sein Kopf am Boden wäre, bei sowas kann man keine Milde zeigen.


    Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun. Um jemanden vor Verurteilung in U-Haft zu lassen, braucht es einen Haftgrund - im wesentlichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Spätestens nachdem die beiden ja offenbar ein Geständnis abgelegt haben, dürfte für einen Haftgrund kein Raum mehr sein. Also immer ruhig Blut mit den jungen Pferden. Das kann bei dem Steuerhinterzieher eben manchmal anders aussehen, weil der noch die Chance hätte, so einiges zu vertuschen...


    Und was die Strafe angeht, kann ein Richter nicht einmal aus Lust und Laune ein Exempel statuieren. Klar kann man die Strafen oft für zu gering halten - im Ergebnis sind Strafen für Ersttäter in den meisten Bereichen m.E. recht milde.


    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ich sehe es schon kommen; schwere Kindheit, schlechtes Elternhaus, vermutlich "Migrationshintergrund". Da muß man ja zu Alkohol greifen und Lust auf Aggressionen bekommen. Was können die armen Jugendlichen auch dafür, dass die scheiss Opfer da rum rennen... :flop:


    Auch wenn Du es vermutlich nicht gerne hörst: Es ist nunmal leider so, dass das soziale Umfeld viel dazu beiträgt, ob/dass jemand zum Täter wird. Dazu sollte man sich nebenbei evtl. noch über den Sinn von Strafe Gedanken machen.


    Ihr glaubt nicht wirklich, dass es zukünftig eine Schlähgerei weniger geben würde, wenn hier endlich einmal ein Exempel statuiert werden würde und ein 18jähriger am besten lebenslang "weggesperrt" werden würde? Die abschreckende Wirkung kannst Du bei der Klientel nun wirklich vergessen (Standardbeispiel im Übrigen: In Ländern mit Todesstrafe funktioniert das mit der abschreckenden Wirkung auch nicht so recht...).


    Klar sind die Taten übel und natürlich sollte man sich Gedanken machen, wie man das verhindert - nach hohen Strafen rufen ist in meinen Augen in diesem Zusammenhang aber einfach hilflos und löst das Problem in keiner Weise. Und die Befrideigung, wenn ein Täter statt 2 jahren auf Bewährung für 8 Jahr in den Bau geht, dürfte nach 2 Tagen auch verpufft sein und keinem wirklich nützen.

  • Zitat

    Original geschrieben von dagosta
    Meiner Meinung nach sollte der Strafvollzug für Gewaltverbrecher ins Ausland verlagert werden. Ich denke dabei an China, die Ukraine oder beispielsweise ein russisches Uranbergwerk. Das wäre effizient und wahrscheinlich auch kostengünstiger.


    Genanu, am besten ab in den Gulag mit denen :top:


    Zitat

    Original geschrieben von dagosta
    Aber solche Gedankenspiele lassen sich mit unserer Demokratie leider nicht vereinbaren. Schließlich haben Kriminelle bei uns auch Rechte.


    Und das ist auch verdammt gut so.
    Wenn Detusche in anderen Ländern in U-Haft sind und eben keine Rechte haben kommt Sat.1 daher und dreht ein zweistündiges Drama mit Vernonica Ferres in der Hauptrolle, aber hier am besten erstmal alle Kriminellen vor der Verutreilung in Einzelhaft sperren.



    Sicher ist, dass die Schläger eine Strafe verdient haben. In welcher Form die ausfallen sollte kann ich nicht sagen. Aber zum Sinn und Unsinn von langen Haft- und Todesstrafen hat horstie schon was geschrieben: Abschreckung bringt gar nichts, die Täter werden auch hier (wenigstens im nüchternen Zustand) gewusst haben, dass das was sie tun verboten ist.


    Und die Verutreilung sollten wir lieber Leuten überlassen, die sich mit sowas auskennen.
    Die "laschen Strafen" kommen ja nicht zustande weil die Richter nichts besseres zu tun haben, sondern weil diese Strafe (aus ihrer Sicht) nachhaltig die sinnvollste ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun. Um jemanden vor Verurteilung in U-Haft zu lassen, braucht es einen Haftgrund - im wesentlichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Spätestens nachdem die beiden ja offenbar ein Geständnis abgelegt haben, dürfte für einen Haftgrund kein Raum mehr sein. Also immer ruhig Blut mit den jungen Pferden. Das kann bei dem Steuerhinterzieher eben manchmal anders aussehen, weil der noch die Chance hätte, so einiges zu vertuschen...


    Und was die Strafe angeht, kann ein Richter nicht einmal aus Lust und Laune ein Exempel statuieren. Klar kann man die Strafen oft für zu gering halten - im Ergebnis sind Strafen für Ersttäter in den meisten Bereichen m.E. recht milde.


    Genau erfasst, für soetwas müssen wesentlich härtere Strafen her und nachträglich kein Pillepalle mit Bewährung.
    Naja, will dich mal reden hören, wenn es dein eigener Kopf am Boden wäre...

  • Großes Lob an tOmAtEl und horstie für Ihre guten und sachlichen Beiträge :top:

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • In der Berliner Abendschau wurde betont, daß der Täter keinen Migrationshintergrund hat.
    Hat irgendjemand eine Ahnung, wann es sich ausbreitete, daß auf am Boden liegende wie wild eingetreten wurde? :confused: :mad:
    Die Familie des Opfers will Widerspruch dagegen einlegen, daß die Tat als versuchter Totschlag und nicht als versuchter Mord eingestuft wurde.


    Der Vater des Täters ist Jurist....
    Der Tagesspiegel: Ein Schläger aus gutem Hause

    Die Revolution (der mobilen Datenkommunikation) frisst ihre Kinder.
    --------------------------------------------------
    Mein MMS-Server ist offline.

  • Hat eigentlich schon jemand Erfolg gehabt Torben P. aus Heiligensee auf Facebook aufzustöbern?

  • Zitat

    Original geschrieben von lanturlu
    In der Berliner Abendschau wurde betont, daß der Täter keinen Migrationshintergrund hat.
    Hat irgendjemand eine Ahnung, wann es sich ausbreitete, daß auf am Boden liegende wie wild eingetreten wurde? :confused: :mad:


    Es könnte damal mit den ersten Neonazis/Skins angefangen haben, ich erinnere mich wie diese früher mit ihren Springerstiefeln gerne immer weiter auf dem Boden liegende eingetreten haben, am liebsten mit Schutzkappe in das Gebiß.


    Erinnert sich jemand an andere Gruppierungen, die es früher als diese regelmäßig gemacht haben?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun. Um jemanden vor Verurteilung in U-Haft zu lassen, braucht es einen Haftgrund - im wesentlichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Spätestens nachdem die beiden ja offenbar ein Geständnis abgelegt haben, dürfte für einen Haftgrund kein Raum mehr sein. Also immer ruhig Blut mit den jungen Pferden.


    Zu den Haftgründen zählt u.a. auch die Wiederholungsgefahr und der Schutz der Öffentlichkeit vor dem Täter. Da der Täter unberechenbar gehandelt hat ist das ein vollkommen ausreichender Haftgrund. Interessant wird es, wenn der Täter vor der Verhandlung erneut zuschlägt. Dann würden mich die Rechtfertigungsgründe für die Freilassung interessieren.


    Ein weiteren Haftgrund ist die Straftat an sind, bzw. die zu erwartende Strafe. Das dieser Haftgrund keine Anwendung gefunden hat ist ebenfalls nicht verständlich, da es sich nach dem Gesetz um den Vorwurf der versuchten fahrlässigen Tötung handelt und diese eigentlich hoch bestraft werden soll.


    Leider ist insgesamt davon auszugehen, dass gegen den Täter eine milde Strafe ausgesprochen wird, da er ja eine gute Sozialprognose hat. Das bestätige dann die Rechtssprechung in Deutschland, denn wenn Du Kohle hast und aus einem ordentlichen Hause kommst, kannst Du machen was Du willst...

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin[mm]
    Hat eigentlich schon jemand Erfolg gehabt Torben P. aus Heiligensee auf Facebook aufzustöbern?


    Nein bisher noch nicht, aber wenn du fündig geworden bist, lass es uns wissen.


    Es wäre nicht ungünstig, wenn der Klarname + Tat + Urteil irgendwann mal ins Netz rausgeschossen werden, sodass der Täter auch eine kleine Erinnerung behält. Denn das Internet vergisst nicht.


    Edit: Die Identität des Täters ist inzwischen gelüftet, wen das interessiert, der möchte doch bitte selbst kurz google bemühen oder sich bei youtube die Videokommentare durchlesen.


    Er hat bei seinem Facebook Profil seinen Namen auf geschmacklose Art und Weise verändert.

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

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