U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • diger: Volle Zustimmung!

    Zitat

    von ocb
    Das Urteil ist doch alles in allem völlig ok, viel mehr ging ja nicht und an der Abschiebung wird auch gearbeitet

    Das Urteil ist ein Witz! Da hätte viel mehr "gehen" müssen. Diese Typen sollten nach dem Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden - weil sie nun mal keine Jugendlichen und schon gar keine Kinder mehr sind, sondern (lt. "Gesetz") erwachsen. Und sie sollten auch so behandelt werden.
    Und wenn dann nachträglich überlegt wird, die Typen abzuschieben...das hätte gleich beim Richterspruch mit drin sein müssen! Nicht hinterher...


    Wenn der Staat wirklich Abschreckung wollte, dann würde er u.a. hier ein Exempel statuieren, bzw. Recht sprechen. Und nicht dieses verlogene "schwere-Kindheit"/"psychisch nicht Schuldfähig"-Gewäsch berücksichtigen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Nein, das Urteil ist kein Witz. Und "viel mehr" hätte da auch nicht "gehen müssen" und schon gar nicht können.
    Der Grieche war zur Tat 17 Jahre alt. Da kann er machen was er will, so erwachsen sein wie er möchte, er wird nach Jugendstrafgesetz verurteilt. Und da liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren, er hat 8 Jahre bekommen.
    Der Türke war 20, gilt vor dem Gesetz als Heranwachsender. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, werden lebenslange Freiheitsstrafe in der Regel zu Haftstrafen in 10 bis 15 Jahren umgewandelt. Er hat 12 Jahre bekommen. Ergo auch fast die Höchststrafe.


    Was an dem Urteil jetzt unvernünftig sein soll, kann ich echt nicht verstehen. Manche von euch würde die 2 doch am liebesten sofort hinrichten lassen, oder? :rolleyes:

    28:6:42:12

  • Zitat

    Original geschrieben von c-walt
    Was an dem Urteil jetzt unvernünftig sein soll, kann ich echt nicht verstehen. Manche von euch würde die 2 doch am liebesten sofort hinrichten lassen, oder? :rolleyes:


    Nein, das nicht. Aber ehrlich gesagt würde ich Verbrecher, die nicht mehr sozialisiert werden wollen auf immer wegsperren. Meines erachtens geht hier die Gesellschaft vor, und diese muß nun mal geschützt werden.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
      diger: Volle Zustimmung!
    Das Urteil ist ein Witz! Da hätte viel mehr "gehen" müssen. Diese Typen sollten nach dem Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden - weil sie nun mal keine Jugendlichen und schon gar keine Kinder mehr sind, sondern (lt. "Gesetz") erwachsen. Und sie sollten auch so behandelt werden.
    Und wenn dann nachträglich überlegt wird, die Typen abzuschieben...das hätte gleich beim Richterspruch mit drin sein müssen! Nicht hinterher...


    Wenn der Staat wirklich Abschreckung wollte, dann würde er u.a. hier ein Exempel statuieren, bzw. Recht sprechen. Und nicht dieses verlogene "schwere-Kindheit"/"psychisch nicht Schuldfähig"-Gewäsch berücksichtigen.



    Nur zur Richtigstellung: Der griechische Täter war zum Tatzeitpunkt minderjährig und konnte deshalb nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der türkische Täter galt mit 20 Jahren als Heranwachsender, hätte also nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, wurde aber tatsächlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Denn bei Anwendung des Jugendstraftrechts liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.
    Alles in allem halte ich das Strafmaß für durchaus angemessen, auf Kuschelpädagogik wurde diesmal glücklicherweise (wenn auch viel zu spät) verzichtet.
    Was eine Ausweisung angeht, so kann diese meines Wissens nach von einem Strafgericht garnicht angeordnet werden, denn sie ist ja keine strafrechtliche Maßnahme.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Nein, das nicht. Aber ehrlich gesagt würde ich Verbrecher, die nicht mehr sozialisiert werden wollen auf immer wegsperren. Meines erachtens geht hier die Gesellschaft vor, und diese muß nun mal geschützt werden.


    Das gibt das Jugendstrafrecht bzw. das Erwachsenenstrafrecht, im Falle der Anwendung auf Heranwachsende, nicht her.
    Allerdings wird ja über eine, nach der Haftstrafe zu vollziehende Ausweisung nachgedacht. Dieses Verfahren finde ich richtig.

    28:6:42:12

  • Das Urteil scheint für viele "mild" ausgefallen zu sein.Wenn ihr für die Höchststrafe seid,welche Strafe sollten die dann bekommen,wenn das Opfer gestorben wäre?30 Jahre?Vielleicht irgendwo auf der Welt aber nicht in Deutschland.Da kann man noch so viel diskutieren.


    Mit jahrelangen Haftstrafen um sich zu werfen ist natürlich leicht.Überlasst die Aufgabe doch bitte den Gerichten.Die machen das meiner Meinung nach ganz gut.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Nein, das nicht. Aber ehrlich gesagt würde ich Verbrecher, die nicht mehr sozialisiert werden wollen auf immer wegsperren. Meines erachtens geht hier die Gesellschaft vor, und diese muß nun mal geschützt werden.


    Und dann? Einfach nur wegschließen und den Schlüssel wegschmeißen löst auch keine Probleme bzw. wenn man sowas fordert könnte man auch gleich noch einen Schritt weitergehen und fordern solchen Leute die Rübe abzuhacken, schließlich kosten die Häftlinge die Gesellschaft ja eh nur Geld und wenn die eh "auf immer" eingeschlossen werden und nicht mehr rauskommen, warum sollte man sich dann noch die Mühe machen die 30 oder 40 Jahre im Knast durchzufüttern?


    Bei der Festlegung des Strafmaßes soll explizit nicht nur auf die Sühne der Tat sondern auch auf die Resozialisierungsmöglichkeiten geschaut werden und da ist es bei aller Emotion die bei solchen Fällen hochkocht eben nicht angemessen (oder zulässig) 20 Jahre oder mehr zu verhängen, denn davon hat auch keiner wirklich was.

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    30 Jahre? Vielleicht irgendwo auf der Welt aber nicht in Deutschland. Da kann man noch so viel diskutieren.

    Genau das ist es leider...

    Zitat

    Überlasst die Aufgabe doch bitte den Gerichten. Die machen das meiner Meinung nach ganz gut.

    Zum Glück nur deiner Meinung nach :rolleyes: ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • ChickenHawk: :top:
    Das ist der Fehler, der den meisten Leuten hierbei unterläuft. Sie setzen das gesetzliche Strafmaß mit dem persönlichen, von Rachegelüsten geprägten Strafmaß gleich. Dass es bei der Verurteilung von Verbrechern aber nicht um Rache geht, vergessen leider viele.


    Quindan: Schau Dir mal an, was ChickenHawk geschrieben hat. Man kann es manchen Leuten echt nicht recht machen. Jetzt wurde in diesem Fall fast die Höchststrafen ausgesprochen und es ist immer noch zu wenig. Wo soll das denn Enden?

    28:6:42:12

  • Ich finde das Urteil auch absolut richtig. Das verhängte Strafmaß halte ich in beiden Fällen für gerechtfertigt und gut vertretbar.


    Was mich aber an dieser ganzen Debatte viel mehr aufregt, ist die Tatsache, daß schon wieder aus manchen Ecken die Forderung nach einer Abschiebung der Täter kommt. Zunächst möchte ich vorausschicken, daß ich sowohl Bayer als auch CSU-Wähler bin und auch schon für einen CSU Minister gearbeitet habe.


    Daß allerdings der bayerische Ministerpräsident und der Innenminister (übrigens beide Rechtsanwälte) plump und populistisch die Abschiebung fordern, obwohl beide wissen (müßten) daß das rechtlich kaum durchführbar ist, finde ich ziemlich bedauerlich. Vielleicht muß nun ein Innenminister kraft Amtes etwas von einem Scharfmacher haben, aber wenn ein Ministerpräsident so etwas vom Stapel läßt, dann bringt er damit blanke Panik zum Ausdruck und gibt nicht wenigen Wählern das Gefühl, sie schlicht für blöd zu halten. Vielleicht gibt es Anlaß zur Hoffnung, daß der letzte Ministerpräsident, der mit diesem Thema Wahlkampf gemacht hat, jetzt nur noch als geschäftsführender Ministerpräsident im Amt ist...

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