U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Sorry, mein Fehler, es waren 7 Jahre..


    Link


    Nein, das Urteil lautete auf zehn Jahre Jugendhaft, also die Höchststrafe.


    Der griechische Straftäter ist im vorliegenden Fall ja auch zu Jugendhaft verurteilt worden.


    Ich hätte allerdings sicherlich hinzusetzen müssen "erwachsener" Nazi.

  • Ach so, jetzt verstehe ich.. Grieche 8,5 Jahre weil er einen Rentner geschlagen hat und der Nazi 7,5 Jahre weil sie 5 Türken verbrannt haben..


    Türke wird nachher abgeschoben und deutscher wird Sozialarbeiter. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ach so, jetzt verstehe ich.. Grieche 8,5 Jahre weil er einen Rentner geschlagen hat und der Nazi 7,5 Jahre weil sie 5 Türken verbrannt haben..


    Türke wird nachher abgeschoben und deutscher wird Sozialarbeiter. :top:



    omg, wenn die argumente fehlen wird einfach die nazi keule ausgepackt....


    Schade, dass so die Diskussionkultur kaputt gemacht wird.



    Edit, weil gerade den Focus Artikel gelesen: Der Mensch hat im Gefaengnis gesessen und danach studiert und wird jetzt Sozialarbeiter. So what? Es ist das Ziel des deutsche Rechtssystem dass ein ehemaliger Insasse eines Gefaengnisses nicht auf Lebenszeit von der Gesellschaft abgesondert lebt, sondern sich wieder integriert. Und da er nunmal ein Deutscher ist, wird er in Deutschland integriert. Der Mensch der in sein Heimatland abgeschoben wird, hat dort sicherlich auch die Moeglichkeit dort seine Existenz aufzubauen, oder?

  • Du kennst doch die genauen Hintergründe überhaupt nicht. Da bringt es rein gar nichts, irgendwelche Haftstrafen zu vergleichen.
    Außerdem ist es toll, wie der Grieche auf einmal den Rentner ja "nur" geschlagen hat und die Nazi haben die Türken mit voller Absicht verbrannt. Klar, man kann sich auch alles so drehen, wie man es gerade braucht. :rolleyes:

    28:6:42:12

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    omg, wenn die argumente fehlen wird einfach die nazi keule ausgepackt....


    Ich verstehe, warum du offline heißt :)


    Ich habe mehrere Beispiele als Widerspruch genannt aber komischer wurde das mit den Nazis zum Thema gemacht und warum auch immer von euch verteidigt worden..

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ach so, jetzt verstehe ich.. Grieche 8,5 Jahre weil er einen Rentner geschlagen hat und der Nazi 7,5 Jahre weil sie 5 Türken verbrannt haben..


    Türke wird nachher abgeschoben und deutscher wird Sozialarbeiter. :top:


    nochmal zur Klärung:
    Der Jugendliche Nazi wurde zur Höchststrafe, nämlich 10 Jahre, verurteilt und nicht wie nun der Grieche zu 8,5. Ergo: Nazi härter bestraft...
    Er ist nach 7,5 Jahren wegen guter Führung rausgekommen, das kann der Grieche auch früher schaffen, wenn er sich benimmt...
    Und die Verharmlosung deinerseits von wegen nur geschlagen ist ja wohl auch etwas fehl am Platze. Zwischen schlagen und einen so lange mit Füßen zu traktieren, dass er fast stirbt ist ja wohl ein Unterschied...


    Zitat

    Ackermann kann sich mit Geld! freikaufen, Kinderschänder bekommen in der Regel paar Jahre, Nazis die 5 Meschen vebrennen ca. 10 und für für schwere Körperverletzung 12 Jahre..


    Obwohl ich in manchen Situationen das deutsche Rechtssystem auch nicht ganz verstehe, ist das hier mal wieder die typische Stammtisch-Mentalität...
    Den letzten Punkt ist ja schon oben angesprochen worden, und da du Solingen ansprichst: auch dort wurde der einzige erwachsene zu 15 Jahren Haft verurteilt, was nach deutschen Recht die maximale Strafe ist für eine begrenzte Haft.
    Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit 14 Jahren geahndet. Ackermann ist ein Fall, bei dem es keine klare Rechtsgrundlage gibt.

  • Ich frage mich warum denn beide nach unterschiedlichem Recht bestraft werden. Scheint so als habe der Jugendhelfer Serkan mächtig in die Scheiße geritten (keine Seltenheit!).


    20 Jahre muss noch lange nicht heißen, dass jemand erwachsen ist! Und apropos Beispiel Soligen, da gings sogar noch mit 22.


    Pech für Serkan - Gut für Spiridon...

    Günter Netzer bei der WM 98 auf die Frage, was passiert wenn Südkorea gegen Holland gewinnt:

    So etwas gibt es im Fußball nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von bubaa
    Ich frage mich warum denn beide nach unterschiedlichem Recht bestraft werden. Scheint so als habe der Jugendhelfer Serkan mächtig in die Scheiße geritten (keine Seltenheit!). [...]


    Warum die Täter nach unterschiedlichem Recht bestraft wurden? Das ist auch wieder so eine Sache, die wir als Außenstehende nicht wirklich beurteilen können, da uns wichtige Fakten fehlen. Das hat nichts damit zu tun, dass der Jugendhelfer irgendwen in die Scheiße reiten wollte. Oder willst Du jetzt behaupten, dass der zuständige Jugendhelfer was gegen Türken hat, ein Nazi ist und deswegen dafür gesorgt hat, dass einer der Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird? :rolleyes:


    Zitat

    [...]20 Jahre muss noch lange nicht heißen, dass jemand erwachsen ist! Und apropos Beispiel Soligen, da gings sogar noch mit 22.


    Pech für Serkan - Gut für Spiridon...


    Der Solinger Täter ist heute 35, vor 15 Jahren hat er die Tat begangen -> er war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre. Und auf das Alter zum Tatzeitpunkt kommt es an.
    Jugendstrafrecht wäre außerdem rechtlich gesehen mit 22 Jahren überhaupt nicht mehr möglich, da kann der Angeklagte noch so unreif sein.

    28:6:42:12

  • Zitat

    Original geschrieben von c-walt
    Warum die Täter nach unterschiedlichem Recht bestraft wurden? Das ist auch wieder so eine Sache, die wir als Außenstehende nicht wirklich beurteilen können, da uns wichtige Fakten fehlen. Das hat nichts damit zu tun, dass der Jugendhelfer irgendwen in die Scheiße reiten wollte. Oder willst Du jetzt behaupten, dass der zuständige Jugendhelfer was gegen Türken hat, ein Nazi ist und deswegen dafür gesorgt hat, dass einer der Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird? :rolleyes:



    Der Solinger Täter ist heute 35, vor 15 Jahren hat er die Tat begangen -> er war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre. Und auf das Alter zum Tatzeitpunkt kommt es an.
    Jugendstrafrecht wäre außerdem rechtlich gesehen mit 22 Jahren überhaupt nicht mehr möglich, da kann der Angeklagte noch so unreif sein.


    Zitat: "(...) Das Gericht verurteilte deshalb den 25jährigen Markus Gartmann zu 15 Jahren Haft. Der 22 Jahre alte Christian B. , der 19jährige Christian R. und der 18jährige Felix K. wurden zu der nach dem Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von jeweils zehn Jahren Gefängnis verurteilt."


    Q: http://www.berlinonline.de/ber…14/seite1/0139/index.html


    Ich habe schon oft erlebt, dass die Aussage eines Jugendhelfers nicht zwangsläufig der ganzen Wahrheit entspricht und daher das ein oder andere Einzelschicksal negativ beeinflusst. In der Frage welches Recht angewandt werden soll, legen die Gerichte großen Wert auf die Aussagen der JH.

    Günter Netzer bei der WM 98 auf die Frage, was passiert wenn Südkorea gegen Holland gewinnt:

    So etwas gibt es im Fußball nicht.

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