ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Darüber hinaus hat der Richter ja auch bereits gesagt, ob und in wie weit der Täter seine Strafe dann im offenen Vollzug absitzen darf um sein Abitur fertig machen zu können - darüber muss eine entsprechende Kommission erst noch gesondert entscheiden.
Nun gut, bei SPON steht: Die Strafe kann nach 1/3, also sieben Monaten, zur Bewährung ausgesetzt werden. Also 7 Monate Freigänger mit Schulbesuch, dann frei.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,787174,00.html