U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Zitat

    Original geschrieben von Lichterglanz
    Ist das "plus" Neusprech?


    @ Bubaa: Wie kann man einer Religion gegenüber respektvoll sein, die selbst alle anderen Mitmenschen verachtet?


    Es wäre mi so zeimlich neu, wenn dass bei dem Islam der Fall wäre.
    Aber wei bereits erwähnt - es geht um verwirrte Jugendliche, die für Jahrzehnte weggesperrt gehören und nicht um den Glauben....

    # ...

  • Also ich sehe da, jedenfalls beim Thema Tilidin, schon einen Zusammenhang, werde mich aber der Direktive entsprechend verhalten!


    Ich betone dabei, dass mir klar ist, dass von den entsprechenden Personen die Religion als Argumentationshilfe mißbraucht wird. Denn eigentlich ist es Aufgabe jedes Rechtgläubigen (=Moslems), die Schwachen zu schützen!

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    ...Lt. Koran: Medikament hui, Droge Pfui!...


    Dir ist aber schon klar, dass wenn man ein Medikament NICHT als Medikament einnimmt, es eigentlich KEIN Medikament ist, sondern eine Droge?!?!

    Cheers,


    mamudo :)

  • RICHTIG SO!


    Weg mit diesem Gesindel.


    Endlich mal ein Lichtblick gegenüber den früheren Verurteilungen! Wenn es nach mir ginge müssten sie 15 Jahre absitzen!


    DANKE!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Immer sachte mit der Euphorie...


    Das hier war ja zu erwarten:
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1035974


    und dann mal abwarten was am Ende denn davon wirklich überbleibt.

    Ich finde es eine Frechheit, das hier in Revision gegangen wird, bzw. werden darf! Bei eindeutiger Lage und Geständis - was gibt es da zu revidieren??
    Auszug aus dem Artikel:

    Zitat

    Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte dem TV-Sender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes sei er nicht einverstanden. Der 19-Jährige soll fast zehn Jahre hinter Gitter.

    Ja was - will der Typ jetzt auf den Arm, oder zu seiner Mutti, oder was? Der arme... :rolleyes:

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan


    Ja was - will der Typ jetzt auf den Arm, oder zu seiner Mutti, oder was? Der arme... :rolleyes:


    Sachte sachte, eine Revision bedeutet (anders als eine Berufung) nicht das da irgendwie noch mal über die Sache an sich verhandelt wird, sondern lediglich, dass die materiellrechtliche bzw. verfahrensrechtliche Seite noch mal von einer höheren Instanz beurteilt wird.


    Hintergrund ist hier schlicht: Wenn man es nicht wie die Anklage und das Gericht als Mord sondern eben "nur" als schwere Körperverletzung mit Todesfolge o.ä. wertet ist der Strafrahmen eben ein anderer.


    Und das man aus Sicht der Verteidigung hier die klassischen Mordmerkmale nicht sieht (oder sehen will) und dazu der Getötete wohl selbst noch zuerst zugeschlagen haben soll plus einem Herzfehler - da kann wirklich schon drüber streiten ob das Mord war oder eben KV mit Todesfolge.

  • der wird da auch auf Körperverletzung mit Todesfolge rauswollen...lt. Spiegel-Artikel wären das drei Jahre weniger...als Anwalt muss er vermutlich so handeln.


    Finde das Urteil allerdings sehr begrüssenswert. Nahe an der Höchststrafe, das hat Signalwirkung, ganz egal, wie das mit der Revision ausgeht, erstmal ist es ein Zeichen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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