ZitatOriginal geschrieben von ThaFUBU
für was lernt mann eigentlich jura ?
so ein urteil ist wie wenn ein Handwerker die Tür falschrum einbaut
Das macht man, damit man nicht anhand der lückenhaften Boulevardberichterstattung versucht einen Sachverhalt zu beurteilen, über den man absolut nichts weiß.
Man kann gerne an Urteilen zweifeln, allerdings finde ich es unpassend, mit einer sehr rudimentären Vorstellung von Recht an die Sache heranzugehen. Ich erzähle doch einem Arzt auch nicht,dass er die Operation doch besser anders angeht.
Dass z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, erscheint zunächst seltsam, nur wurde das Geschehen nicht geschildert. Man weiß nicht, was tatsächlich, ohne Ausschmückungen passiert und nachweisbar ist. Wie kann man sich da ein Urteil erlauben?
Jugendstrafrecht hat nichts mit jugendlichem Leichtsinn zu tun, es kommt vielmehr auf die Reife, also den Entwicklungsstand an. Gerade im Bereich 18-21 muss sich hier die Jugendgerichtshilfe äußern.
Es gibt auch keine immer gleiche klare Beurteilung die allein zutreffend ist. Als Staatsanwalt hat man etwa seinen Tarif vor Augen, der als gewisser Rahmen besteht und bei der jeweiligen StA üblich ist. In diesem Rahmen bewegt man sich bei der Beurteilung eines Falles bzw. man erhöht je nach Lage des Falles und stellt entsprechenden Antrag. Entspricht das Gericht nicht dem Antrag, geht man ins Rechtsmittel, welches nicht zwangsläufig die Revision sein wird.
Besonders selten ist die Rechtsmitteleinlegung auch nicht wirklich...
Nur einige aufklärende Worte...