ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von steph0rn
Das kam als Antwort auf mein Fax:
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Sehr geehrter Herr xxx,
dem Widerruf kann icht NICHT entsprechen, beachten Sie folgede Rechtssituation: besondere Hinweise zu §312d BGB / Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen (Mobilfunkvertrag).
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Durchführung der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oderder Kunde diese selbst veranlasst hat. Hier im besonderen durch die Beauftragung zur sofortigen Aktivierung des Anschlusses lt. Ihrem Auftrag. Der Duo-Vertrag mit dem Provider Telco ist also zu erfüllen!
Wo liegt das Problem bitte, kann ich Ihnen vielleich helfen?
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Ich habe jetzt zwar nicht alles verfolgt, aber wenn es so ist wie ich denke und Du Dein iPhone nach 21 Tagen nicht bekommen hast, dann stellst Du noch eine Nachfrist von einer Woche und trittst dann vom Vertrag zurück. Das ist juristisch ein Unterschied zum Widerruf.