Puh, bin ich froh, dass ich mein iPhone bekommen habe, bevor der Lieferengpass aufgetreten ist!
Das ist halt der Mist, wenn das Geschäftsmodell so aussieht, dass man die Ware erst besorgt, nachdem man sie verkauft hat.
Ihr wisst ja - wer sich streiten möchte, setzt HVS in Verzug, kauft sich ein iPhone direkt und schickt die Rechnung an HVS :cool:
Apple iPhone Nokia N95 8 GB für nur 10 € im Monat?
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ja klasse, in welchem laden gibts unlocked iphones? außerdem isses nicht sicher dass ich die kohle dann auch von hvs bekomme und das geld um es vorzustrecken hab ich auch nicht
also abwarten, hoffen dass die iphones bald ankommen und tee trinken -
Das meinte ich ja mit dem "wer sich streiten möchte". Rein rechtlich kann man sich natürlich ein iPhone organisieren (z.B. bei eBay oder so) und HVS in Rechnung stellen. Ob und wie man dann an sein Geld kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Mehr als Warten kann man eh nicht - ist nur ärgerlich, dass die Preise ja auch fallen. Ich habe noch 290 Euro bezahlt, inzwischen ist es doch auch weniger und wer weiß, wie es in ein paar Wochen aussieht. -
Krabbenkopf:
muß man ihn wirklich noch in Verzug setzen? wenn man die 21 werktage ab freischaltung abzählt ist es doch eigentl. zeitl. genau benannt...
(frage eines nicht-juristen)cheffe1989:
von welcher kontaktart hast du die antwort erhalten?guck mal in der bucht oder bei günstiger/geizhals, welcher händler was hat.
für 450€ sollte man evtl. was finden.
das risiko, daß der händler aber nicht mehr zahlen wird/kann besteht natürlich...man kann ja auch mal an telco mailen so nach dem motto:
ich würd ja gern die verträge nutzen, aber es geht nicht, habe ja immer noch nicht das passende endgerät von meinem händler bekommen :p
ich glaub ich muß ne to-do-liste für donnerstag machen... -
Zitat
Original geschrieben von lart
cheffe1989:
von welcher kontaktart hast du die antwort erhalten?
hab hsv ne mail geschrieben und das als antwort bekommen. -
Zitat
Original geschrieben von cheffe1989
und wie lange musste er warten?
naja, dann hoffe ich mal dass die lieferschwierigkeiten bald behoben werden.Er hat ca. 7 Werktage gewartet.
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Zitat
Original geschrieben von lart
Krabbenkopf:
muß man ihn wirklich noch in Verzug setzen? wenn man die 21 werktage ab freischaltung abzählt ist es doch eigentl. zeitl. genau benannt...
(frage eines nicht-juristen)cheffe1989:
von welcher kontaktart hast du die antwort erhalten?guck mal in der bucht oder bei günstiger/geizhals, welcher händler was hat.
für 450€ sollte man evtl. was finden.
das risiko, daß der händler aber nicht mehr zahlen wird/kann besteht natürlich...man kann ja auch mal an telco mailen so nach dem motto:
ich würd ja gern die verträge nutzen, aber es geht nicht, habe ja immer noch nicht das passende endgerät von meinem händler bekommen :p
ich glaub ich muß ne to-do-liste für donnerstag machen...Man konnte sich vorher aber informieren, dass es bei hvs länger dauern wird. Das war noch nie anders bei hvs. Vermutlich kann man die Grundgebühr, welche über die 21 Werktage hinweg angefallen ist, zurückfordern (wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit). Aber 21 Werktage sind mehr als 4 Wochen!
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Wenn für die Leistung ein Datum bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung. Das ist aber hier schwierig, da von zwischen 7, 14 und 21, wenigstens, mindestens, Werktagen usw. die Rede ist.
Keiner hat doch ein definitives Datum genannt bekommen. -
Zitat
Original geschrieben von lart
Krabbenkopf:
muß man ihn wirklich noch in Verzug setzen? wenn man die 21 werktage ab freischaltung abzählt ist es doch eigentl. zeitl. genau benannt...
(frage eines nicht-juristen)cheffe1989:
von welcher kontaktart hast du die antwort erhalten?guck mal in der bucht oder bei günstiger/geizhals, welcher händler was hat.
für 450€ sollte man evtl. was finden.
das risiko, daß der händler aber nicht mehr zahlen wird/kann besteht natürlich...Wird der Händler mit Sicherheit nicht tun. Er ist ja selbst abhängig vom Lieferengpass. Er hätte es zwar besser organisieren müssen, es ist aber die Schuld seines Lieferanten.
Zitatman kann ja auch mal an telco mailen so nach dem motto:
ich würd ja gern die verträge nutzen, aber es geht nicht, habe ja immer noch nicht das passende endgerät von meinem händler bekommen :p
ich glaub ich muß ne to-do-liste für donnerstag machen... -
Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
Wenn für die Leistung ein Datum bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung. Das ist aber hier schwierig, da von zwischen 7, 14 und 21, wenigstens, mindestens, Werktagen usw. die Rede ist.
Keiner hat doch ein definitives Datum genannt bekommen.
die lieferung kommt spätestens 21 werktage nach versand der simkarten. das steht so in der artikelbeschreibung!ZitatOriginal geschrieben von djchris
Vermutlich kann man die Grundgebühr, welche über die 21 Werktage hinweg angefallen ist, zurückfordern
könnte man mal probiern
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