Apple iPhone Nokia N95 8 GB für nur 10 € im Monat?

  • handydealer:
    Hi, hab jetzt bei deinem Angebot zugeschlagen. Allerdings ist es natürlich für leute, die heute wieder in die kaserne fahren, recht unpraktisch, dass ich erst morgen der Vertrag per Mail bekomme :( Perso und EC-Karten Scan hab ich dir bereits geschickt, wärs möglich, falls du heute noch reinschaust, mir den Vertrag gleich zu schicken? Dann könnt ich ihn heut noch zur Post bringen.
    Aber auf jedenfall - super Angebot!

  • Zitat

    Original geschrieben von derive2
    Wäre mir neu, dass dies lt. h.M. der Fall ist.


    Die Lieferung des iPhone ist nicht Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages mit Telco.


    Da wir alle Verbraucher sind, ist dies auch laut h. M. ein zusammenhängender Vertrag. Man unterschreibt schließlich nur einen einheitlichen Antrag, der den Mobilfunkvertrag zusammen mit dem Handy beinhaltet. Wenn eine Leistung nicht erbracht wird, kann vom gesamten Vertrag zurückgetreten werden!

  • so einfach ist das meiner meinung nach nicht, da ja das sog. trennungs- und abstraktionsprinzip gilt; von daher sind beide verträge grundlegend mal als unabhängig zu betrachten.
    sprich, du hast einen vertrag mit telco, der auch vertragsgemäß "geliefert" wurde und du hast einen vertrag mit hvs über das iphone.


    primär ist nur der vertrag mit hvs anfechtbar wegen nicht einhalten des vertrages.
    folge davon ist, jeder ist so zu stellen wie er gestanden hätte, wenn der vertrag nie zustande gekommen wäre.
    aber: du hast jetzt das recht auf schadensersatz, sprich der finanzielle schaden, der dir durch die grundgebührzahlungen an telco durch den vertrag mit hvs entstanden ist. hvs müßte dir also die komplette gg als schadensersatz zahlen.


    so, das jetzt mal grob auf die schnelle, mit meinen bgb kenntnissen des letzten semesters :p

    gruß


  • Lass mich raten???


    Du studierst BWL!!! :D


    Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip hast du wohl nicht verstanden. Dabei wird nur zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft unterschieden.


    Und anfechten wegen "nicht einhalten des Vertrages" gibt es auch nicht. :D


    Nochmal 119ff BGB durchlesen. ;)


  • leider falsch geraten, ich trage keine rosa polo-shirts :p
    ich brauch bgb nur als neben-/neben-/nebenfach


    den genauen wortlaut hab ich natürlich nicht mehr im kopf, is ja schon ein paar tage her. jedenfalls kann man den vertrag canceln wenn er von einer partei nicht erfüllt wird.
    und die tatsache dass es zwei verschiedene verträge (hvs/telco) sind müßte meines erachtens auch stimmen.
    also so ganz daneben lieg ich dann doch nicht. ;) :p

    gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von alvan2008
    Ich würde hingehen und einen Brief oder eMail (Kopie an HVS) an Telco schicken und erklären, dass die Vertragsbedingungen seitens HVS nich vollständigt erfüllt wurden und Du daher nun die Einzugsermächtigung widerrufst bis das iPhone bei Dir angekommen ist.


    Darf derjenige, der so naiv ist und Deine dilettantischen Tipps hier befolgt, Dich auch konsequenterweise, dann für den finanziellen Schaden belangen, der aus dem Vertragsbruch des Kunden gegenüber Telco entsteht? Wo auf dem Telco-Vertrag steht, dass die Bedingung für das Erfüllen des Vertrages, die Lieferung eines iPhones wäre? Schon mal eine Sekunde darüber nachgedacht? Das iPhone hat nur HVS und nicht Telco versprochen. Deswegen ist es klar an wenn man sich wenden muss, wenns sein muss, dann auch auf dem juristischen Wege.

  • Wenn Du meinst es läuft anders, dann mach es halt so wie Du meinst. Ich weiß ja nicht, ob oder wann Du Deine Staatsexamina gemacht hast, aber glaub mir, da hat sich in den letzten 10 Jahren einiges geändert.

  • @ albe


    hallo das senden deiner Ausweis und EC Karten Kprie reicht, da wir nur an bestimmten Tagen aktivieren, um dir Die Anschlusspreisbefreiung zu gewähren.


    Der nächste Termin ist, wie im Angebot beschrieben der nächste Fr.Nach dem dann dein Vertrag aktiviert worden ist, bekommst du die Originale per Mail.


    Die unterschreibst Du und sendest Sie dann per Post an Uns.Sobald die Verträge dann vorliegen,geht die Ware am gleichen Tag raus.




    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Albe
    so, hab jetzt auch zugegriffen, habe aber vor ner woche schon bei t-mobile ein n95 8gb geschossen, für 240fix, frage ist halt, ob ich vom kauf zurücktreten soll oder es in ebay stelle....


    oder gleich hier an mir Verkaufen, nenn mir den Preis per PM :top:

  • @ handydealer


    eine frage hätte ich noch:


    wie funktioniert das eigentlich mit der kostenlosen flat?
    bei vodafone hab ich da nix gefunden, dass es die 3 monate kostenlos gibt.

    gruß

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