na was wohl:
- frist lt. kaufvertrag (ebay-angebot) abgelaufen.
- du deine vertraglichen pflichten als käufer erfüllt
- händler zeit bis xx.xx.xxxx seine vertraglichen pflichten zu erfüllen
- andernfalls trittst du vom kauf zurück (oder widerruf)
parallel noch nicht gelieferten artikel bei ebay melden & ne mail an telco, daß du ja so gern die verträge nutzen würdest, der händler aber das entsprechende endgerät nicht ranschafft
*bin kein jurist, daher stellt das keine rechtsberatung dar! :p