Einkommenssteuer, denn Kapitalerträge sind Einkommenssteuerpflichtig. Dabei ist es unerheblich ob man Angestellter, Selbsständiger oder Schüler ist.
Die Kapitalertragssteuer (21,1% für Dividenden von den meisten Wertpapieren, 31,65% für Zinsen, 36,925% für Tafelpapiercoupons) ist dabei nur ne Pauschalvorauszahlung. Sobald man Kapitalerträge über den Freibetrag hat müsste man sie auf der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ausweisen und mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
Am einfachsten wäre es wenn einfach jedes Land eine für Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer einführen würde die harmonisch bei so etwa 25% liegen würde, und Kapitalerträge immer in dem Land steuerpflichtig wären wo sie erwirtschaftet worden sind, dann hätte man jetzt kein Problem.