ZitatOriginal geschrieben von HausMaus
... Ja, man kann in einem Ehevertrag nicht wirklich Alles regeln. Aber das, was man regeln kann, z.B. nachehelichen Unterhalt, Rentenausgleich, usw. macht die Scheidung hoffentlich unkomplizierter. (Allein diese Rentenrechnerei kann das Verfahren um Monate verzögern. Und das, wenn man nur noch "frei" sein will...)
Wie wahr ... dieser sog. "Zwangsverbund" in Sachen Versorgungsausgleich (betr. die Rentenansprüche) ist wirklich fatal. Bevor dieser zum Teil endlose Papierkram nicht restlos abgewickelt ist, ergeht i.d.R. kein Scheidungsurteil. Eine schnelle Scheidung frei nach dem Motto "Den Rest können wir auch nach der Scheidung noch regeln" ist hier gesetzlich ausgeschlossen.
Deswegen hatte ich in meinem vorigen Posting den Versorgungsausgleich auch ausdrücklich erwähnt ... eine diesbezügliche - im übrigen auch isoliert und vorab mögliche - Regelung halte ich gleich zu Beginn der Ehe für unverzichtbar. In meinen Augen sollte bei gleicher Gelegenheit eine Ersatz-Regelung getroffen werden, um in begründeten Fällen größere Unbilligkeiten am Ende der Ehezeit auszugleichen. Das Gebot der Fairness ist zu Beginn einer Ehe noch ganz gut umzusetzen ...
Gruß aus Wedau