Re: Re: Re: Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)
ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
Im Übrigen hat man auch einen Ehevertrag geschlossen, wenn man diesen gar nicht schriftlich verfasst und beim Notar beurkundet hat. Das ist dann ein Ehevertrag zu gesetzlichen Konditionen (gem. §§1297 ff. BGB) mit jederzeitiger voller Eingriffsmöglichkeit durch den Gesetzgeber (=Politiker). :flop:
Das ist allerdings seeehr richtig. :top:
Gerade wird/wurde ja wieder am Versorgungsausgleich "gefummelt und geflickt" ...
Ein Ehevertrag ist natürlich die gescheitere Alternative. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Justiz sich in Deutschland immer mehr die Rolle des Gesetzgebers anmaßt und die Eheleute in ihrer Vertragsfreiheit (sogar nachträglich) einschränkt. Und das halte ich eben für unerträglich ... da musste ich mich mal kurz aufregen dürfen ... :p