ehevertrag (bitte gebt uns infos...)

  • Zitat

    Original geschrieben von horizen17
    naja.. ehevertrag kommt nach der hochzeit wohl.. es sind imho einfach zuviel kosten.. :))


    Bei Vermögen > 250.000 €?!


    :confused:

    stay hungry, stay foolish


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  • Barvermögen != Immobilienvermögen

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Was wäre, wenn man dem Notar sagt, das nur Vermögen in Höhe von XX.XXX vorhanden ist?


    Weniger Gebühren aber eigentlich derselbe effekt oder sehe ich das falsch?


    Wo ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Gütertrennung?

  • Also, erstmal machen sich falsche Angaben in notariel beglaubigten Urkunden gaaaanz schlecht.
    Zudem, es geht um 2 Häuser - ein Notar ist auch hingegen einiger anderslautender Meinungen, nicht doof.


    Bei nem Ehevertrag kann man verschiedene Dinge regeln, Gütertrennung macht im Endefekt vor der Hochzeit (oder zum Zeitpunkt X) einen Schnitt und splittet das Vermögen in "Deins" und "Meins" auf.
    Eine gute Sache! Wir haben jeder seine Konten und ein gemeinsames, worauf jeder einen vereinbarten Betrag monatlich einzahlt. Von dem wird das tägliche Leben bestritten, und was sich jeder selbst für Kram sonst noch kauft, geht von seinem Geld weg. Keiner muss keinem Rechenschaft ablegen und jeder ist glücklich.


    Ich habe beides - einaml die "normale" Gütertrennung und dann zusätzlich zur Absicherung noch nen Ehevertrag. Bin zwar mittlerweile knapp 14 Jahre glücklich verheiratet, aber, sag niemals nie - ich würde ungern in so einem eh schon schlimmen Fall evtl. noch zusätzlich Haus und Hof verlieren.


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Zitat eines Familienrichters: "Wer meint einen Ehevertrag brauchen zu müssen, der sollte lieber erst gar nicht heiraten..." ;)


    Was völliger Nonsens ist und mich daran zweifeln läßt ob er den richtigen Job hat... Gerade er müßte doch wissen wie wichtig und sinnvoll ein Ehevertrag ist! Da kann ich nur den Kopf schütteln wenn er das so gesagt hat und tatsächlich ernst meinte.


    Man schnallt sich auch an wenn man mit dem Auto fährt - obwohl man nicht beabsichtigt einen Unfall zu bauen! Und wozu haben Schiffe Rettungsboote? Warum gibt es Feuerlöscher und Versicherungen? Aha... da plant auch niemand das Unglück, aber jeder sichert sich selbstverständlich für den Fall der Fälle ab.


    Einen Ehehvertrag zu schliessen heißt nur, in guten Tagen, wo man problemlos miteinander reden und alles regeln kann, eine Sicherheit zu schaffen falls man irgendwann nicht mehr fair reden könnte. Es heißt aber nicht dass man dieses plant. Vielleicht braucht man den Ehevertrag niemals, das wäre am Besten. Aber sollte man unglücklicherweise doch Regelungsbedarf bekommen ist dieser Vertrag von unschätzbarem Wert.


    Die wenigsten Leute verstehen außerdem dass eine Eheschließung keineswegs primär ein Akt der Liebe ist (weil verliebt sein und zusammenleben kann man ohne Heirat) sondern dass das im Grunde genommen einen ziemlich umfangreichen Vertragsabschluß mit weitreichenden rechtlichen Folgen darstellt.


    Nichts gegen Romantik, Weichzeichner, Herzchen, Brautkleider usw., aber man sollte nicht so blind sein völlig zu verkennen dass hier rechtlich gesehen entscheidende Dinge ablaufen. Wer sich tatsächlich das Kleingedruckte durchliest und darüber klar wird auf was er sich durch Heirat einläßt... dem wird klar wie wichtig ein ergänzender Ehevertrag im Katastrophenfall werden kann.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Was völliger Nonsens ist und mich daran zweifeln läßt ob er den richtigen Job hat... Gerade er müßte doch wissen wie wichtig und sinnvoll ein Ehevertrag ist! Da kann ich nur den Kopf schütteln wenn er das so gesagt hat und tatsächlich ernst meinte.

    Wer sich tatsächlich das Kleingedruckte durchliest und darüber klar wird auf was er sich durch Heirat einläßt... dem wird klar wie wichtig ein ergänzender Ehevertrag im Katastrophenfall werden kann.


    Der kleine Bursche hier ";)" sollte eigentlich für sich selbst sprechen.
    Ansonsten kann man nur empfehlen sich mal mit Leuten zu unterhalten deren tägliches Brot derartige Streitigkeiten sind, dann bekommt man da ein besseres Bild.


    Die Praxis zeigt halt, dass eine Ehevertrag leider kein "Allheilmittel" oder die von Dir beschriebene Absicherung gegen "Katastrophen" ist. Zum einen ist der Regelungsbereich sehr begrenzt (Gütertrennung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt - man kann zwar auch alles andere da rein schreiben, d.h. jedoch nicht das bei einer Trennung hier nicht auch Streitpotential liegt) zum anderen gibt es nichts hässlicheres als Familienstreitigkeiten, sei es Erbe oder Scheidung.


    Wenn man als Richter ein Paar vor sich hat, dass neben dem Scheidungsverfahren trotz Ehevertrag noch diverse zivilrichtliche Verfahren gegeinander führt ist das o.g. Zitat durchaus nachvollziehbar. Spätestens wenn es um Unterhalt also ums Geld geht wird ein entäuschter Expartner plötzlich eckig und es wird alles und jedes in Frage gestellt, an erster Stelle der Ehevertrag. Also muss man sich dann doch wieder vor Gericht streiten ob das denn alles so seine Richtigkeit hatte oder ob nicht jemand dabei übervorteilt wurde etc. pp.. Wirklich gewonnen hat damit niemand was.

  • Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)


    Mittlerweile dürfte die Ehe schon geschlossen und vollzogen ( :) ) worden sein, trotzdem möchte ich den Thread aber noch einmal hoch holen:


    Zitat

    Original geschrieben von horizen17
    folgendes sollte im ehevertrag vermerkt sein... bei scheidung sollen die güter getrennt werden.. also ihr erbe bleibt ihres und meines bleibt meines ;)
    szenario:
    frau erbt das haus ihrer mutter und wir sind bereits verheiratet... das haus soll meiner frau alleine gehören bei scheidung.... genauso bei mir...


    Wo ist das Problem? :confused: Beim gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) bleiben Erbschaften gerade außen vor und müssen im Falle einer Aufhebung des Güterstandes (z. B. Scheidung) nicht mit dem Partner geteilt werden. Lediglich die Erträge der Erbschaft (bei einem Haus z. B. Wertsteigerung während der Ehe und Mieteinnahmen) müssen mit dem Partner geteilt werden.


    Im Übrigen liegt das (zu vererbende) Immobilienvermögen von der Frau des TE in Frankreich. Hier gilt es die Besonderheit zu beachten, dass für französisches unbewegliches Vermögen grundsätzlich französisches Recht angewendet werden muss.


    Wenn also tatsächlich noch ein Ehevertrag geschlossen werden soll oder evtl. schon worden ist, dann sollte der Vertrag unbedingt durch einen Anwallt mit Kenntnissen des französischen Rechts ausgefertigt/überprüft werden. Ein durchschnittlicher Anwalt dürfte diese Besonderheit des französischen Rechts evtl. übersehen.

  • Re: Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)


    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Wenn also tatsächlich noch ein Ehevertrag geschlossen werden soll oder evtl. schon worden ist, dann sollte der Vertrag unbedingt durch einen Anwallt mit Kenntnissen des französischen Rechts ausgefertigt/überprüft werden. Ein durchschnittlicher Anwalt dürfte diese Besonderheit des französischen Rechts evtl. übersehen.


    Das schlägt dem Fass ...


    Eheverträge sind beurkundungspflichtig, weil in der Tat Beratungsbedarf besteht ... aber in Bezug auf eine Beratung durch den Notar. Die Gebühren, die hier als hoch angesehen werden, gelten ja nicht den Job des Notars als "Vorleser" ab, sondern rechtfertigen sich (auch) mit der Beratungspflicht durch den Notar. Die Notargebühren verringern sich um keinen Cent bei Einschaltung des überflüssigen Anwalts. Wo es Anwälte mit Kenntnissen des ausländischen Rechts gibt, sind auch entsprechende Notare zu finden! Die These, dass Anwälte im Eherecht mit Auslandsbezug versierter sind als Notare, halte ich für seeehr gewagt ...


    Im linksrheinischen Gebiet gibt es in Grenznähe mit Sicherheit Notare, die in französisch-deutschen Eheverträgen geübt sind. So selten sind die ja nicht.


    Wer anwaltlichen Kenntnissen mehr vertraut, kann sich ja einem Anwaltsnotar anvertrauen ... wenn er mutig ist ... :p


    Gruß aus Wedau



    Edit:
    Und zudem: was nützt eine noch so gute Beratung, wenn Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss der BGH in seiner selbstherrlichen Art alles bisher als Recht geltende auf den Kopf stellt und mit Rückwirkung in die Vertragsfreiheit der Eheleute eingreift?


    Dann entscheiden Richter, welche Teile des Ehevertrags "genehm" sind und welche Passagen dagegen keine Anwendung finden. Gegen solchen Irrsinn kann auch der beste Anwalt/Notar nichts ausrichten. :flop:

  • Re: Re: Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Eheverträge sind beurkundungspflichtig, weil in der Tat Beratungsbedarf besteht


    Wir sind uns doch im Ergebnis einig.


    Ich hatte nur einen Anwalt vorgeschlagen, weil die Ehe/der Ehevertrag vermutlich schon geschlossen worden ist. Was soll der Notar jetzt noch beurkunden? ;)


    Jetzt kann man nur noch schauen, ob der Ehevertrag überhaupt auf die Besonderheit des französischen Rechts eingeht oder nicht.


    Letzten Endes hätte ich auch einen Hochschullehrer für Internationales Privatrecht als Referenz angegeben können, da hier Probleme auf Grund der französischen Rechtslage vorliegen könnten. Relevant ist doch nur, dass IRGENDEIN juristisch Ausgebildeter (RA, Notar, Prof. jeweils mit richtigem Fachgebiet) sich damit beschäftigen sollte.


    Noch dürfte höchstwahrscheinlich ein Konsens mit der Ehefrau möglich sein. In ein paar Jahren könnte das schon ganz anders aussehen.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und zudem: was nützt eine noch so gute Beratung, wenn Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss der BGH in seiner selbstherrlichen Art alles bisher als Recht geltende auf den Kopf stellt und mit Rückwirkung in die Vertragsfreiheit der Eheleute eingreift?


    Dann entscheiden Richter, welche Teile des Ehevertrags "genehm" sind und welche Passagen dagegen keine Anwendung finden. Gegen solchen Irrsinn kann auch der beste Anwalt/Notar nichts ausrichten. :flop:


    Darauf kann ich nur Printus zitieren:


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Da kann ich nur den Kopf schütteln wenn er das so gesagt hat und tatsächlich ernst meinte.


    Man schnallt sich auch an wenn man mit dem Auto fährt - obwohl man nicht beabsichtigt einen Unfall zu bauen! Und wozu haben Schiffe Rettungsboote? Warum gibt es Feuerlöscher und Versicherungen? Aha... da plant auch niemand das Unglück, aber jeder sichert sich selbstverständlich für den Fall der Fälle ab.


    Wieso sollte ich nicht die Möglichkeit eines Ehevertrages nutzen? Schlechter als ohne Ehevertrag kann ich damit auch durch (BGH) Rechtssprechung nicht da stehen, aber es könnte sein, dass man wesentlich besser mit Ehevertrag da steht. :top:


    Im Übrigen hat man auch einen Ehevertrag geschlossen, wenn man diesen gar nicht schriftlich verfasst und beim Notar beurkundet hat. Das ist dann ein Ehevertrag zu gesetzlichen Konditionen (gem. §§1297 ff. BGB) mit jederzeitiger voller Eingriffsmöglichkeit durch den Gesetzgeber (=Politiker). :flop:

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