Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten

  • Was ich aber auch sehr interessant finde:




    irgendwie hat er recht... irgendwann öffnet die post noch all unsere briefe um zu sehen was drinn ist.. Könnte ja was "illegales" sein :rolleyes:

  • Zitat

    offensichtlich hat T-Online Einwahldaten wie z.B. IP-Adresse und Einzelheiten über den Datenverkehr an die Staatsanwaltschaft weitergegebne, obwohl T-Online diese Daten gar nicht speichern darf


    Sind die Provider denn nicht (seit einem Jahr?) verpflichtet, entsprechende Daten 6 Monate zu speichern? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher

    Sind die Provider denn nicht (seit einem Jahr?) verpflichtet, entsprechende Daten 6 Monate zu speichern? :confused:


    Schon, aber dürfen die dann nur in wirklich schwerwiegenden Fällen rausgegeben werden.


    PS: Hey oecher du kommst auch aus aachen, wa? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher

    Sind die Provider denn nicht (seit einem Jahr?) verpflichtet, entsprechende Daten 6 Monate zu speichern? :confused:



    Sie dürfen die Daten aber IMO nur speichern, wenn sie zu Abrechnungszwecken benötigt werden, was bei einer Flatrate definitv nicht der Fall ist!!!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Storki



    Sie dürfen die Daten aber IMO nur speichern, wenn sie zu Abrechnungszwecken benötigt werden, was bei einer Flatrate definitv nicht der Fall ist!!!!!


    Aber alle Proxy-Server müssen auch aus sicherheitsgründen Daten mitloggen, und die EInwahl-Server der ISP sind in erster linie direkte (aktive) Proxys sozusagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Danke Mort, ich werde ja doch verstanden.


    Natürlich wollte ich den Zusammenhang zwischen der Verunglimpfung des Nationalsozialismus (Strafbar) und der Verunglimpfung der Opfer des 11.09 (nicht Strafbar) aufzeigen.
    Hier soll sich eigentlich mal zeigen, das es zwischen dem Straftatbestand und der hier als Meinungsfreiheit gewerteten Äußerung nach meinem Empfinden doch deutliche Gemeinsamkeiten gibt.


    Hm, ich befürchte, da hast du mich irgendwie mißverstanden...
    Wenn Voss seine Äußerung ersthaft gemeint hätte und der Zusammenhang anders gewesen wäre, würde ich dir ja prinzipiell noch zustimmen. Obwohl die angesetzte Strafe imho doch etwas hoch war, wenn man bedenkt, was Nazis, Politiker und einige Presse-Fritzen so alles ungestraft äußern dürfen...
    Hier wurde aber nur ein Vergleich verwendet, der aufzeigen sollte, was EoA eigentlich ausgesagt hat. Wegen der Aussage "1000 tote Afghanen sind genauso ein Massenmord wie 5000 Opfen in New York" würde doch auch niemand angezeigt. Der verwendete Stil mag dir nicht gefallen, aber er ist auch keine Straftat... Dass Sarkasmus i.a. ein durchaus funktionierender Stil für derartige Vergleiche ist, zeigen außerdem genug Beispiele - z.B. "Der große Diktator" oder "Mein Kamm"...


    Zitat

    was ich geschrieben haben ist bestimmt keine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Du solltest mit der Unterstellung von Straftaten etwas vorsichtiger sein. Ansonsten kommen wir in den Bereich der Verleumdung!


    Nunja, du hast - wie Voss, nur mit anderen Ausdrucksmitteln - einen Vergleich verwendet. Im Prizip könnte man dir nach deinen Argumenten also ähnliches unterstellen... (Nicht dass ich dir das untestellen würde! Ich will hier nur auf gewisse Parallelen hinweisen!)

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