Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten


  • LoL, erst jetzt wo ich das hier lese fällt es mir auf: T-Bold, mit deinem Vergleich hast du genau dasselbe getan wie der Angeklagte in besagtem Prozess...siehst du jetzt, wie unsinnig das ist?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Die Staatsanwaltschaft hatte zum Prozessende eingeräumt, dass es keinen unbefangenen Leser des Beitrages geben könnte, der die Eröffnungspostings nicht gelesen hat - sie hat sich wohl getäuscht....

    LOL :D


    T-bold47:

    Zitat

    Wer die Opfer des 11.09.01 als wahren Abschaum bezeichnet der hat massive defizite geistiger Art. Das ist für mich auch kein Sarkasmus mehr.

    Da gebe ich Dir recht, aber ist es das wirklich Wert wegen einer zugegenbermaßen dummen Aussage (auch wenn sie als Sarkasmus verstanden wird) gleich ein Trara zu veranstalten, das schätzungsweise mehrere Tausend Euros kostet?

    Gruß Max

  • Also, ich weiss ja nicht....
    Selbst wenn nicht der Hinweis auf Sarkasmus gewesen waehre faende ich es nicht richtig ihn zu verurteilen...
    Nicht das ich eine dieser Meinungen teile aber:
    Es gibt immernoch das recht auf Meinungsfreiheit und solange man nichts illegales praktiziert oder sich aktiv beteiligt sollte man dafuer nicht belangt werden koennen.
    Wieviele hunderte Nazis gibt es in Deutschland, die das vorgehen Hitler's gut oder akzeptabel fanden?
    Ist irgendjemand wegen dieser Meinung verurteilt worden?
    Ich rede nur von der Meinung wohlgemerkt....
    Sobald jemand in diesen Kreisen aktiv wird sollte man natuerlich dagegen vorgehen, aber so....

  • Ich bin auch der Meinung, dass hier die Meinungsfreiheit geschützt werden muss. Alles was nicht Beleidigung, Hetze oder Aufruf zu Straftaten ist sollte erlaubt sein zu sagen.
    Es ist doch jeder mündig genug sich über eine Äusserung jemand anderes seine eigenen Gedanken zu machen, dafür braucht es keine Gerichte.
    Und das Argument man würde damit die Opfer beleidigen kann für mich nicht als Straftatbestand gelten, auch wenn es unanständig ist. Über Opfer von anderen Unglücksfällen oder Gewaltverbrechen verliert man bisweilen gar keine Worte (was noch viel schlimmer ist) oder nimmt sie gar stillschweigend zur Kenntnis und geht zur Tagesordnung über.
    Meiner Meinung nach muss das Recht auf freie Meinungsäusserung bis zur Schmerzgrenze geschützt werden, denn fängt man mal mit der Zensur an beginnen sich die Grenzen und Relationen derer schnell zu verschieben.


    Gruss!

  • Ich kann beim besten Willen in diesem Fall keine Einschränkung der Meinungsfreiheit erkennen. Und wer meint, solch einen Stuss wie von Herrn Voss mit "Sarkasmus" zu entschärfen, hat ein Gerichtsverfahren gleich doppelt verdient.
    Und wer die grundgestzlich garantierte Meinungsfreiheit in Gefahr sieht, der soll sich mal Art. 5 Abs. 2 (von T-bold47 schon erwähnt) zu Gemüte führen, dort sind eben jene Schranken aufgeführt, die zu recht vorhanden sind.
    Somit war eine Anzeige, wie auch ein Gerichtsverfahren vollkommen gerechtfertigt. Hoffentlich hat es zumindest bewirkt, daß Herr Voss seine Worte in Zukunft abwägt, bevor er sie in die Weiten des WWW entläßt...


    Grüße Rabb


    P.S.: Da es ja scheinbar "in" ist:
    "Wer Sarkasmus findet, ..."

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Und wer meint, solch einen Stuss wie von Herrn Voss mit "Sarkasmus" zu entschärfen, hat ein Gerichtsverfahren gleich doppelt verdient.


    Hast du dir das Posting eigentlich mal komplett durchgelesen? Und vor allem auch das Ursprungsposting?
    Ich denke mal, derjenige, der das Ursprungsposting geschrieben hat (feigerweise unter Pseudonym und scheinbar nicht bei T-Online... :D) hätte die Anzeige viel eher verdient. Denn der hat nicht nur den (potentiellen) Massenmord in Afghanistan gut geheißen, sondern im Prinzip sogar noch zur Selbstjustiz aufgerufen. Und genau darauf wollte ihn Voss mit seiner sarkastischen Antwort aufmerksam machen.
    Aber, sorry, ich vergaß, wenn die Opfer die "Bösen" sind, ist sowas ja scheinbar erlaubt...

  • Ja, habe das Posting von "Engine_of_Aggression" gelesen, und habe ich irgendwo geschrieben, daß ich es billige? Nö, oder? Tue ich auch in keinster Weise, die Tötung eines Menschen kann nur die ultima ratio sein, und nur unter strengsten Voraussetzungen gerechtfertigt.
    Dieses Posting ist aber nicht Gegenstand eines Verfahrens.


    Grüße Rabb

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Indirekt war es das aber schon - denn Voss' Antwort darauf war ja "nur" eine zynische/sarkastische Variante davon mit umgekehrten Vorzeichen, die deutlich machen sollte, was EoA da eigentlich (aus)gesagt hat. Im Prinzip ist ihm das wohl auch gelungen...
    Möglich, dass das Mittel etwas drastisch wirkt - andererseits scheinen es Leute wie EoA wohl nicht anders zu verstehen. Nunja, offensichtlich nicht einmal so. :rolleyes: Ihm (und ein paar anderen) ist wohl trotz der offensichtlichen stilistischen Parallelen entgangen, dass hier eigentlich gleiches (Gutheißung von Massenmord als Selbstjustiz - ernst gemeint) mit gleichem (Gutheißung von Massenmord als Selbstjustiz - als "Satire") beantwortet wurde...

  • Danke Mort, ich werde ja doch verstanden.


    Natürlich wollte ich den Zusammenhang zwischen der Verunglimpfung des Nationalsozialismus (Strafbar) und der Verunglimpfung der Opfer des 11.09 (nicht Strafbar) aufzeigen.
    Hier soll sich eigentlich mal zeigen, das es zwischen dem Straftatbestand und der hier als Meinungsfreiheit gewerteten Äußerung nach meinem Empfinden doch deutliche Gemeinsamkeiten gibt.


    Ich kann auch solche einen Fehlgriff nicht damit entschuldigen, das vielleicht ein anderer noch schlimmeres gesagt oder getan hat. Das geht grundsätzlich nicht.


    stefannbg,
    was ich geschrieben haben ist bestimmt keine Verharmlosung des Nationalsozialismus. Du solltest mit der Unterstellung von Straftaten etwas vorsichtiger sein. Ansonsten kommen wir in den Bereich der Verleumdung!


    Gerade aber weil mir dieser Straftatbestand bekannt ist (wozu hat man mal Jura studiert) stört mich, wie sehr in diesem nicht völlig anders gelagerten Fall jegliches Verständnis für die Staatsanwaltschaft fehlt.


    Natürlich ist auch das Eingangsposting unter aller Sau. Aber hier geht es um eine wie ich immer noch finde unmögliche Antwort. Ich sehe hier eine Grenze überschritten. Aber mit dieser Meinung bin ich wohl alleine.


    @R.U. Serius,
    ja, im allgemeinen Informiere ich mich.
    Vielleicht sogar deshalb finde ich das Posting von diesem Voss so daneben. Es hätte viele Möglichkeiten gegeben darauf zu reagieren. Die gewählte ist jedoch die denkbar ungeignete.


  • Zum markierten Bereich hab ich mich bereits oben ausgelassen. Das ist aber untergegangen. Siehe hierzu die oben erläuterte mögliche Gemeinsamkeit.

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