ZitatOriginal geschrieben von argi_2000
Sind wir im Kinderkarten?
Wir nicht. Du?
ZitatÄnderungen bedürfen der Zustimmung. Bei AGB nicht unbedingt, allerdings SEHR WOHL, sofern damit die Schuldverhältnisse verändert werden.
Eine Laufzeitänderung (12 Monate) ist eine solche Änderung zu Lasten des Kunden.
Richtig. Und? Steht hier irgendwo was anderes? GMX hat explizit in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht so recht, was Du uns jetzt mit Deinem Posting sagen willst.