Nein, er kann damit rechnen, dass Simply den Widerspruch ignoriert und die Gebühr trotzdem berechnen wird. Das ist ja nicht das Gleiche. Siehe hier und siehe auch die Antwort auf den Widerspruch des Threaderstellers. Dabei ist es übrigens völlig unerheblich, ob der TE ausdrücklich von "Widerspruch" gegen die Preiserhöhung gesprochen hat.
(Lustig ist übrigens, dass Teltarif in dem obigen Artikel auch auf die Kündigungs-Infoseiten verlinkt, aber ebenfalls den falschen Schluss daraus zieht "Kunde hat außerordentliches Kündigungsrecht".)